Das LG Köln hat entschieden, dass Schokolade nicht als „Dubai-Schokolade“ beworben werden darf, wenn sie weder aus Dubai stammt noch einen geografischen Bezug zu Dubai aufweist. Bezeichnungen wie „Dubai Chocolate“ und Werbeslogans wie „mit einem Hauch Dubai“ sind demnach irreführend, da sie beim Verbraucher den falschen Eindruck einer geografischen Herkunft erwecken (§ 128 Abs. 1 MarkenG).