Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab 2026 („E-Invoicing“)
Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat im Rahmen ihrer fortlaufenden Bemühungen zur Modernisierung des Steuersystems ein System zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Steuerkonformität zu verbessern, die Transparenz von Transaktionen zu erhöhen und die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten. Die Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority, FTA) wird das E-Invoicing-System ab Juli 2026 schrittweise einführen. Unternehmen, die in den VAE tätig sind, haben sich auf diese Änderung durch Aktualisierung ihrer Systeme, die Inanspruchnahme akkreditierter Dienstleister (Accredited Service Providers, ASPs) und die Einhaltung der erforderlichen Datenstandards vorzubereiten.
Verständnis der elektronischen Rechnungsstellung in den VAE
Der Begriff „elektronische Rechnungsstellung“ bezeichnet die digitale Erstellung, Übermittlung und Speicherung von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format. Im Gegensatz zu herkömmlichen PDF- oder Papierrechnungen müssen E-Rechnungen spezifischen technischen Standards entsprechen und über festgelegte Plattformen übermittelt werden, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Das E-Invoicing-Modell der VAE basiert auf dem sogenannten „5-Corner“-Modell von Peppol, das verschiedene Akteure integriert und so einen nahtlosen Austausch von Rechnungen ermöglicht.
Die wesentlichen Anforderungen an eine gültige E-Rechnung in den VAE umfassen:
- Verwendung eines digitalen Formats wie XML oder JSON
- Strukturierte Datenstandards wie UBL (Universal Business Language) oder PINT (Peppol Invoice Standard)
- Einreichung über einen akkreditierten Dienstleister (ASP) unter Verwendung des Peppol-Netzwerks
- Echtzeitübermittlung an das E-Billing-System der FTA
Umsetzungsterminplan
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erfolgt stufenweise, wobei der verbindliche Stichtag zur Einhaltung der Vorschriften auf Juli 2026 festgelegt wurde. In den ersten Phasen liegt der Fokus auf großen Steuerpflichtigen, bevor kleinere Unternehmen einbezogen werden. Das Ministerium für Finanzen (Ministry of Finance, MoF) wird im Vorfeld des Umsetzungstermins weitere Richtlinien zu spezifischen Fristen und Schwellenwerten für die Einhaltung der Vorschriften herausgeben.
Zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung haben die VAE das Bundesdekret-Gesetz Nr. 16 von 2024 erlassen, das das Mehrwertsteuergesetz (VAT-Gesetz) ändert und sicherstellt, dass elektronische Rechnungen für die Steuererklärung und die Vorsteuererstattung anerkannt werden. Dieses Dekret tritt am 1. November 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Rechnungspraktiken an den E-Invoicing-Rahmen anzupassen.
Geltungsbereich der E-Invoicing-Vorschriften Das System zur elektronischen Rechnungsstellung wird zunächst Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B) sowie zwischen Unternehmen und staatlichen Einrichtungen (Business-to-Government, B2G) erfassen. Es wird erwartet, dass das System in späteren Phasen auf Geschäftsvorfälle mit Verbrauchern (Business-to-Consumer, B2C) ausgeweitet wird. Langfristig wird die Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung für sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend sein. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäften haben sicherzustellen, dass ihre Transaktionen, insbesondere Exporte und Geschäftsvorfälle mit Unternehmen außerhalb des Peppol-Netzwerks, den Vorschriften der VAE entsprechen.
Herausforderungen für Unternehmen
Der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung stellt Unternehmen vor diverse Herausforderungen, darunter:
- Sicherstellung, dass die internen Systeme in der Lage sind, Rechnungen in Echtzeit zu erstellen, zu übermitteln und nachzuverfolgen
- Integration mit akkreditierten Dienstleistern (ASPs) und der E-Billing-Plattform der FTA
- Anpassung interner Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die Mehrwertsteuerkonformität
- Gewährleistung korrekter und sicherer digitaler Signaturen zur Authentifizierung von Rechnungen
Zusammenfassung
Angesichts der verbindlichen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab Juli 2026 sind Unternehmen aufgefordert, frühzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Einführung digitaler Rechnungsformate, die Integration mit ASPs und die Anpassung an das Peppol-Rahmenwerk werden für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen von entscheidender Bedeutung sein. Unternehmen sollten ihre Systeme proaktiv evaluieren, interne Teams schulen und geeignete Strategien zur Einhaltung der Vorschriften implementieren, um Risiken zu minimieren und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Die kontinuierliche Verfolgung regulatorischer Aktualisierungen durch das Ministerium für Finanzen und die Bundessteuerbehörde wird zusätzlich dazu beitragen, einen reibungslosen Übergang zum neuen System der elektronischen Rechnungsstellung zu gewährleisten.