Die FTA und das Finanzministerium haben gemeinsam eine befristete Maßnahme eingeführt, die eine einmalige Befreiung von Sanktionen wegen versäumter Körperschaftsteuerregistrierung ermöglicht. Ziel ist es, eine freiwillige Nachmeldung zu fördern und Unternehmen einen Anreiz zur zeitnahen Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu geben.