TME LEGAL | DUBAI – RECHT KLAR

Verzicht auf Sanktionen bei versäumter Körperschaftsteuerregistrierung

Die FTA und das Finanzministerium haben gemeinsam eine befristete Maßnahme eingeführt, die eine einmalige Befreiung von Sanktionen wegen versäumter Körperschaftsteuerregistrierung ermöglicht. Ziel ist es, eine freiwillige Nachmeldung zu fördern und Unternehmen einen Anreiz zur zeitnahen Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu geben.

I. Rechtlicher Hintergrund und Zielsetzung der Initiative

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben mit Wirkung zum 1. Juni 2023 das Bundesgesetz Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Unternehmen und Geschäftsaktivitäten eingeführt. Dieses verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Registrierung für körperschaftsteuerliche Zwecke. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht wurden bislang Verwaltungssanktionen verhängt, beginnend mit Geldbußen ab AED 10.000.

Vor dem Hintergrund von Umsetzungsproblemen insbesondere in der Anfangsphase haben die FTA und das Finanzministerium gemeinsam eine befristete Maßnahme eingeführt, die eine einmalige Befreiung von diesen Sanktionen ermöglicht. Ziel ist es, eine freiwillige Nachmeldung zu fördern und Unternehmen einen Anreiz zur zeitnahen Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu geben.

II. Voraussetzungen für den Erlass der Strafen

Um von der Strafbefreiung profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Versäumte Registrierung: Das Unternehmen hat die Registrierungspflicht nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfüllt.
2. Fristgerechte Einreichung der Steuererklärung: Die erste Körperschaftsteuererklärung muss spätestens sieben (7) Monate nach Ablauf der ersten Steuerperiode eingereicht werden. Beispiel: Endet die erste Steuerperiode am 31. Dezember 2024, so muss die Steuererklärung bis spätestens 31. Juli 2025 eingereicht werden.
3. Keine weiteren steuerlichen Verstöße: Es dürfen keine weiteren Verstöße gegen steuerliche Pflichten vorliegen, etwa verspätete Zahlungen oder fehlerhafte Angaben.

Diese Maßnahme ist ausdrücklich einmalig und begründet keinen Anspruch auf künftige Ausnahmen.

III. Anwendungsbereich

Die Maßnahme gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen, insbesondere:

– Unternehmen im Staatsgebiet: Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit außerhalb von Freizonen.
– Unternehmen in Freizonen: Juristische Personen mit Sitz in Freizonen, sofern steuerlich relevant.
– Steuerbefreite Personen: Auch steuerbefreite Organisationen müssen sich registrieren und jährliche Erklärungen abgeben.

Unternehmen, die bereits eine Strafe für verspätete Registrierung gezahlt haben und nun die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen, können eine Rückerstattung erhalten, die dem Steuerkonto gutgeschrieben wird.

IV. Strategische Auswirkungen für Unternehmen

Die Initiative stellt eine bedeutende Möglichkeit für Unternehmen dar, Versäumnisse nachzuholen, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden. Die Einhaltung der Voraussetzungen ermöglicht es, Sanktionen zu vermeiden und sich konform zum Steuerrecht der VAE aufzustellen.

Empfohlene Maßnahmen:
– Sofortige Registrierung: Noch nicht registrierte Unternehmen sollten sich umgehend über das EmaraTax-Portal der FTA anmelden.
– Fristgerechte Einreichung: Die erste Steuererklärung muss rechtzeitig innerhalb der Sieben-Monats-Frist eingereicht werden.
– Interne Überprüfung: Es sollte eine interne Prüfung erfolgen, ob alle weiteren steuerlichen Pflichten eingehalten wurden.

Wer die Frist versäumt, muss mit der Wiederanwendung der üblichen Sanktionen rechnen.

V. Fazit

Die Initiative der FTA zum Erlass von Verwaltungssanktionen unterstreicht das Bestreben der VAE, ein wirtschaftsfreundliches Umfeld zu fördern und gleichzeitig steuerrechtliche Compliance sicherzustellen. Unternehmen sind aufgerufen, diese Möglichkeit zur rechtzeitigen Registrierung und fristgerechten Einreichung zu nutzen, um empfindliche Strafen zu vermeiden und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität des Landes zu leisten.

Hinweis: Für eine individuelle Beratung sollten sich Unternehmen an steuerliche Berater wenden oder die offiziellen Informationen der FTA heranziehen.

Share:

More Posts

Steuerprüfungen in den VAE

Tax Audits in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) lösen bei vielen Unternehmen aufgrund der strengen Sanktionen häufig Besorgnis aus. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen von Tax Audits gemäß den lokalen Vorschriften, zeigt die Rechte sowohl der Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority – FTA) als auch der Steuerpflichtigen auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen zur gezielten Vorbereitung. Im Fokus stehen eine vorausschauende Vorbereitung, prozedurales Bewusstsein sowie die Verlässlichkeit interner Systeme – mit dem Ziel, eine unternehmensweite Compliance-Kultur zu fördern.

Neuer FTA-Leitfaden zu Zinsabzugsbeschränkungen im Körperschaftsteuerrecht der VAE

Der Leitfaden ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen der VAE, ihre Steuerpolitik mit internationalen Standards – insbesondere der OECD BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) – in Einklang zu bringen und missbräuchliche grenzüberschreitende Gestaltungen einzudämmen. Unternehmen sind nun gefordert, die neuen Vorgaben in ihre steuerliche Planung einzubeziehen und ihre Finanzierungsstrategien entsprechend auszurichten.

Rechtliche Analyse des neuen End-of-Service-Gratuity-Sparmodells in den VAE

Das neue End-of-Service-Sparmodell der VAE stellt eine zukunftsweisende Reform dar, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche Vorteile bietet. Die Möglichkeit, Gratuity-Fonds in professionell verwaltete Anlageformen zu überführen, sorgt für mehr Transparenz und langfristige finanzielle Sicherheit. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, sollten frühzeitig ihre internen Prozesse anpassen, um die Vorteile dieses innovativen Modells voll auszuschöpfen.

Autor