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Neues Versicherungsrecht in den VAE ab 2025: Professionalisierung des Maklermarkts und Stärkung des Verbraucherschutzes

Zum 15. Februar 2025 ist in den VAE eine umfassende Neuregelung für Versicherungsmakler in Kraft getreten. Die neue Insurance Brokers Regulation 2024 der Zentralbank verbietet u. a. die Entgegennahme von Prämien durch Makler, regelt Provisionen neu und verschärft die Compliance- und Kapitalanforderungen deutlich. Für Versicherer und Makler bedeutet dies einen tiefgreifenden regulatorischen Umbruch mit unmittelbarem Anpassungsbedarf.

Am 15. Februar 2025 ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine umfassende Neuregelung für Versicherungsvermittler in Kraft getreten. Die neue „Insurance Brokers’ Regulation 2024“, verkündet durch die CBUAE Resolution No. (18) of 2024, ersetzt die bis dahin geltende Verordnung aus dem Jahr 2013 und bringt signifikante Änderungen in der Struktur, Regulierung und Aufsicht des Versicherungsmaklermarktes mit sich. Ziel der neuen Regulierung ist es, Interessenkonflikte zu reduzieren, die Integrität der Versicherungsbranche zu stärken und den Verbraucherschutz nachhaltig zu verbessern. Die Regelung gilt ausschließlich für onshore tätige Makler und Versicherer in den VAE; Free Zone Broker (z. B. in DIFC oder ADGM) sind nicht unmittelbar erfasst.

I. Wesentliche Änderungen: Prämienflüsse, Vergütung und Compliance

Ein zentraler Aspekt der neuen Verordnung ist das Verbot für Makler, Versicherungsprämien oder Entschädigungszahlungen selbst entgegenzunehmen oder weiterzuleiten (Art. 18). Prämien sind nun ausschließlich direkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer abzuwickeln. Diese Maßnahme verringert das finanzielle Risiko im Schadensfall erheblich und stärkt die Transparenz. Versicherungsunternehmen sind im Gegenzug verpflichtet, Maklerprovisionen innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Prämieneingang zu zahlen (Art. 23 Abs. 2). Bei Ratenzahlung ist die Provision entsprechend anteilig zu gewähren.

Zudem untersagt die neue Regelung explizit, dass Makler ihren Kunden Preisnachlässe aus der eigenen Provision gewähren, um sich im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen (Art. 25). Rabatte dürfen nur vom Versicherer selbst eingeräumt werden. Damit wird der Vermittlungsmarkt auf ein faires, qualitätsorientiertes Fundament gestellt.

Die Anforderungen an Corporate Governance und Unabhängigkeit werden in den Artikeln 26 bis 34 deutlich verschärft. So dürfen Makler keine zusätzliche Rolle im Versicherungsvertrieb einnehmen (etwa als Agent eines Versicherers) und keine wirtschaftliche Verbindung zu anderen Maklern, Versicherungsunternehmen oder Drittanbietern unterhalten, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte (Art. 27). Zugleich werden hohe Anforderungen an interne Kontrollsysteme, Interessenkonfliktmanagement und Compliance-Strukturen gestellt.

Auch der Bereich Datenschutz und Cybersecurity ist nun erstmals detailliert geregelt. Gemäß Art. 29 Abs. 2 sind personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der VAE zu speichern, ergänzt um verpflichtende Backups über mindestens zehn Jahre. Ausgelagerte Dienstleistungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der CBUAE erfolgen (Art. 32) – Offshoring ist grundsätzlich untersagt. Das gilt insbesondere für Datenverarbeitung, Compliance-Überwachung und Rechnungslegung.

Kapitaltechnisch gilt: Makler müssen jederzeit ein voll eingezahltes Eigenkapital vorhalten (Art. 9 ff.). Bankgarantien werden nicht mehr als Eigenkapitalersatz anerkannt. Ausländische Versicherungsvermittler mit Niederlassung in den VAE müssen ebenfalls die nationalen Eigenkapitalanforderungen erfüllen, unabhängig von Kapitalausstattungen in der Heimatjurisdiktion (Art. 10 Abs. 4).

II. Marktauswirkungen: Konsolidierung und Professionalisierung

Die Insurance Brokers Regulation 2024 dürfte tiefgreifende strukturelle Folgen haben. Für kleinere Maklerbüros bedeuten die Kapital- und Compliance-Anforderungen einen erheblichen Anpassungsbedarf. Viele Marktbeobachter gehen von einer Konsolidierung in der Maklerlandschaft aus. Gut aufgestellte, professionell organisierte Maklerbetriebe hingegen könnten von der Entwicklung profitieren – sie können mit qualitätsbasierten Geschäftsmodellen punkten, statt mit Rabatten oder Gebührenaufschlägen zu operieren.

Versicherungsunternehmen sind gefordert, ihre Vertragsstrukturen, Provisionssysteme und IT-Prozesse anzupassen. Der Wegfall des Prämieninkassos durch Makler erfordert ein direktes Prämienhandling mit Endkunden. Die aufsichtsrechtliche Verantwortung der Versicherer wird damit zugleich gestärkt.

Die neue Regulierung reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die VAE seit ihrer FATF-Greylist-Streichung 2024 ihre AML-Compliance und Governance auf internationales Niveau bringen. Für Verbraucher ergibt sich ein transparenterer, sichererer Versicherungsmarkt, der zunehmend nach internationalen Maßstäben reguliert wird.

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