TME LEGAL | DUBAI – RECHT KLAR

Abgabepflicht der Körperschaftsteuererklärung

Abgabe der Steuererklärung für Wirtschaftsjahre mit Abschluss zum 31.12.2024 bis spätestens 30.09.2025 - Viele Unternehmen müssen ihre erste Körperschaftsteuererklärung bis zum 30.09.2025 einreichen - Was Unternehmen dabei zusätzlich beachten müssen
  • In den VAE steuerpflichtige Personen mit Wirtschaftsjahresende zum 31.12.2024 müssen die CIT-Erklärung bis zum 30.09.2025 einreichen.
  • Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal der Federal Tax Authority (FTA).
  • Es gelten unterschiedliche Anforderungen je nach Umsatz und Unternehmensgröße.
  • Für bestimmte Unternehmen gelten besondere Rechnungslegungsstandards und Nachweisvorschriften.
  • Bei Fristversäumnis oder formalen Fehlern drohen empfindliche Geldstrafen.

I. Allgemein

Die Einführung der Corporate Income Tax in den VAE verpflichtet alle steuerpflichtigen Unternehmen und Personen zur fristgerechten Einreichung ihrer Steuererklärung. Steuerpflichtig sind in den VAE ansässige juristische Personen sowie nichtansässige Unternehmen, die in den VAE eine Betriebsstätte unterhalten oder Einkünfte aus den VAE erzielen. Natürliche Personen, die ein Geschäft mit einem Jahresumsatz von über AED 1 Million betreiben, sind ebenfalls steuerpflichtig und damit auch verpflichtet CIT-Erklärungen einzureichen.

Die Steuererklärung muss für Wirtschaftsjahre, die am 31.12.2024 enden, spätestens bis zum 30.09.2025 über das Online-Portal der FTA eingereicht werden. Mit der Steuererklärung ist gleichzeitig die fällige Steuer zu begleichen. Vorauszahlungen sind nicht erforderlich.

Die Steuererklärung umfasst neben den grundlegenden Unternehmensdaten insbesondere den Einzeljahresabschluss, die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens sowie detaillierte steuerliche Anpassungen. Die Aufbewahrung der steuerlich relevanten Unterlagen ist für mindestens sieben Jahre vorgeschrieben.

II. Bilanzierungspflicht und vereinfachte Methoden

Grundsätzlich müssen Unternehmen in den VAE den Jahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den IFRS für KMU erstellen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wie sie in anderen Steuerregimen teils erlaubt ist, ist in den VAE nicht vorgesehen. Auch bei der Anwendung der Cash Basis müssen die Mindeststandards der Buchführung und Aufzeichnungspflichten beachtet werden.

III. Cash Basis (Zahlungsflussprinzip)

Die Cash Basis ist eine vereinfachte Erfassungsmethode, bei der Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsflusses erfasst werden. Diese Methode ist nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu AED 3 Millionen zulässig. Die Cash Basis vereinfacht die Buchführung, ersetzt aber nicht die Pflicht zur systematischen Erfassung und Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.

IV. Realisation Basis

Bei der Realisation Basis erfolgt die Erfassung von Erträgen und Aufwendungen zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Entstehung, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Diese Methode eignet sich insbesondere für Unternehmen, die mit Vermögenswerten, langfristigen Verträgen oder projektbezogenen Erträgen arbeiten. Die Realisation Basis ist zulässig, wenn sie konsistent angewendet wird und den Rechnungslegungsstandards entspricht. Unternehmen müssen dabei auch unrealiserte Gewinne und Verluste gemäß den steuerlichen Vorgaben korrekt behandeln.

V. Prüfungspflicht

Ab dem Steuerjahr 2025 gilt:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als AED 50 Millionen müssen einen geprüften Jahresabschluss einreichen.
  • Qualifying Free Zone Persons unterliegen der Prüfungspflicht unabhängig vom Umsatz.
  • Steuergruppen müssen einen speziellen geprüften Gruppenabschluss erstellen.

Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu AED 50 Millionen, die nicht als Qualifying Free Zone Persons gelten, sind nicht zur Prüfung verpflichtet, müssen jedoch weiterhin Abschlüsse nach den IFRS bzw. IFRS für KMU vorlegen.

Bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung fallen empfindliche Strafen an. Zusätzliche Sanktionen können für unvollständige Angaben oder Verstöße gegen die Buchführungspflichten verhängt werden.

VI. Fazit

Unternehmen in den VAE sollten sich rechtzeitig mit den formellen Anforderungen der Corporate Income Tax befassen. Besonders wichtig ist die Entscheidung, ob die Cash Basis oder die Realisation Basis angewendet werden kann und welche Rechnungslegungsstandards für die jeweilige steuerpflichtige Person verbindlich ist. Die Erstellung eines geprüften Jahresabschlusses ist auch für Unternehmen unterhalb der Umsatzschwelle empfehlenswert, um bei Rückfragen der FTA einen Bericht eines unabhängigen Auditors vorweisen zu können. Die Fristwahrung ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden. Eine vorausschauende Planung, lückenlose Buchführung und rechtzeitige Abstimmung mit Steuerberatern schaffen die Grundlage für eine ordnungsgemäße und effiziente Steuererklärung.

Share:

More Posts

Neues Versicherungsrecht in den VAE ab 2025: Professionalisierung des Maklermarkts und Stärkung des Verbraucherschutzes

Zum 15. Februar 2025 ist in den VAE eine umfassende Neuregelung für Versicherungsmakler in Kraft getreten. Die neue Insurance Brokers Regulation 2024 der Zentralbank verbietet u. a. die Entgegennahme von Prämien durch Makler, regelt Provisionen neu und verschärft die Compliance- und Kapitalanforderungen deutlich. Für Versicherer und Makler bedeutet dies einen tiefgreifenden regulatorischen Umbruch mit unmittelbarem Anpassungsbedarf.

Autor