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Ende der Aussetzung gemäß dem Handelsvertretergesetz – Kündigungsrechte bei Handelsvertretungen in den VAE treten wieder in Kraft

Mit dem Ablauf der zweijährigen Aussetzungsfrist am 15. Juni 2025 kehren die VAE zum regulären Kündigungsregime für registrierte Handelsvertretungsverträge zurück. Die VAE-Gerichte prüfen insbesondere, ob die Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist und ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Unrechtmäßige Kündigungen können zu Schadensersatzansprüchen führen, die sich aus entgangenen Provisionen, Folgeschäden oder Vertrauensschäden zusammensetzen können. Daher ist es für beide Vertragsparteien wichtig, ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen und dokumentiert nachweisen zu können.

I. Hintergrund der zweijährigen Aussetzungsregelung

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes Nr. 3 von 2022, das das Handelsvertretungsrecht in den VAE grundlegend reformierte, wurden wesentliche neue Regelungen für die Rechte und Pflichten von Handelsagenten eingeführt. Um bestehende Vertragsverhältnisse vor abrupten Änderungen zu schützen und einen geordneten Übergang zu ermöglichen, wurde eine zweijährige Aussetzungsfrist für die Anwendung der Kündigungsrechte gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes gewährt. Diese Schutzphase sollte den Parteien ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, ohne unmittelbar mit einer Vertragskündigung rechnen zu müssen.

II. Gesetzliche Regelungen zur Kündigung nach Ablauf der Frist

Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes Nr. 3 von 2022 definiert die Voraussetzungen, unter denen ein registrierter Handelsvertretungsvertrag beendet werden kann. Insbesondere sieht Abs. 9 Nr. 1 a vor, dass eine Vertragspartei den Vertrag bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht verlängert, während Abs. 9 Nr. 1 b die einseitige Kündigung unter Einhaltung gesetzlicher Fristen regelt. Mit Ablauf der Aussetzungsfrist am 15. Juni 2025 sind diese Regelungen wieder uneingeschränkt anwendbar. Dies bedeutet, dass Vertragsparteien nunmehr wieder die gesetzlichen Kündigungsrechte geltend machen können, was insbesondere die Flexibilität bei der Beendigung von Handelsvertretungsverträgen erhöht.

III. Auswirkungen auf Vertragsgestaltung und Risikomanagement

Das Wegfallen der Aussetzungsregelung bringt für Unternehmen eine erhöhte Verantwortung mit sich. Handelsvertretungsverträge sollten nun sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass Kündigungsfristen und sonstige Vertragsklauseln mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Zudem ist eine genaue Dokumentation von Kündigungen sowie eine transparente Kommunikation mit den Handelsagenten essenziell, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Einhaltung der im Gesetz vorgegebenen Fristen ist entscheidend, da Verstöße gegen die Kündigungsregelungen Schadensersatzansprüche oder andere Rechtsfolgen auslösen können.

IV. Bedeutung für die Praxis und strategische Überlegungen

Die Wiedereinsetzung der uneingeschränkten Kündigungsbefugnis bietet Unternehmen die Chance, ihr Vertragsportfolio zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können. Gleichzeitig müssen sie sich bewusst sein, dass mit der gestiegenen Flexibilität auch erhöhte Risiken verbunden sind, etwa durch verfrühte oder ungerechtfertigte Vertragsbeendigungen, die zu Streitigkeiten führen können. Ein vorausschauendes Vertrags- und Risikomanagement ist daher unerlässlich, um sowohl rechtliche Risiken zu minimieren als auch stabile und nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu fördern.

V. Gerichtliche Verfahren und Schadensersatzansprüche

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Streitigkeit, regelt das Gesetz auch das gerichtliche Verfahren bei Kündigungen von Handelsvertretungsverträgen. Die VAE-Gerichte prüfen insbesondere, ob die Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist und ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Unrechtmäßige Kündigungen können zu Schadensersatzansprüchen führen, die sich aus entgangenen Provisionen, Folgeschäden oder Vertrauensschäden zusammensetzen können. Daher ist es für beide Vertragsparteien wichtig, ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen und dokumentiert nachweisen zu können.

VI. Fazit

Mit dem Ablauf der zweijährigen Aussetzungsfrist am 15. Juni 2025 kehren die VAE zum regulären Kündigungsregime für registrierte Handelsvertretungsverträge zurück. Unternehmen sind gut beraten, ihre Verträge und internen Prozesse zeitnah anzupassen und sorgfältig zu dokumentieren, um den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben sowie eine klare strategische Ausrichtung im Umgang mit Handelsagenturen sind für eine rechtssichere und effiziente Geschäftsabwicklung unverzichtbar.

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