TME LEGAL | DUBAI – RECHT KLAR

Rechtliche Auswirkungen des neuen Klimaschutzgesetzes der VAE auf Unternehmen: Klimaschutz als Compliance-Pflicht

Das Bundesdekret-Gesetz Nr. (11) von 2024 der VAE stellt einen umfassenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Klimawandels dar, der verbindliche Umwelt- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen schafft. Die rechtlichen Anforderungen erfordern tiefgreifende betriebliche Anpassungen und den Aufbau eines strukturierten Compliance-Managements. Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Technologien und interne Kontrollsysteme investieren, können rechtliche Risiken minimieren und von den durch das Gesetz geschaffenen wirtschaftlichen Anreizen profitieren.

Rechtliche Auswirkungen des neuen Klimaschutzgesetzes der VAE auf Unternehmen: Klimaschutz als Compliance-Pflicht

Mit dem Bundesdekret-Gesetz Nr. (11) von 2024, das am 30. Mai 2025 in Kraft treten wird, haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen, der Unternehmen und staatliche Institutionen zu umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels verpflichtet. Ziel ist es, die nationale Klimapolitik an internationalen Standards auszurichten und die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen rechtsverbindlich umzusetzen.

I. Regelungsgegenstand und Rechtscharakter

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Treibhausgasemissionen (THG) durch regulatorische und marktwirtschaftliche Instrumente zu reduzieren. Art. 2 definiert die nationale Klimastrategie als rechtlich bindenden Rahmen, wobei das Kabinett verpflichtet ist, jährliche Emissionsziele festzulegen. Die gesetzlichen Regelungen beruhen auf der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes im Umwelt- und Wirtschaftsschutz. Durch die explizite Verknüpfung mit internationalen Klimaschutzmechanismen wird das Gesetz zu einem hybriden Regelwerk aus nationalem und internationalem Umweltrecht. Unternehmen mit globalen Lieferketten sind daher gleichermaßen betroffen.

II. Rechtsfolgen für Unternehmen

1. Emissionsminderungspflichten / Technische und betriebliche Überwachungspflichten

Nach Art. 5 müssen Unternehmen, die in emissionsintensiven Sektoren tätig sind (z. B. Energie, Industrie, Transport), ihre Produktionsprozesse an den nationalen Reduktionszielen ausrichten. Diese sektoralen Ziele werden jährlich durch das Kabinett festgelegt und durch spezifische Erlasse konkretisiert. Unternehmen sind verpflichtet, Investitionen in nachhaltige Technologien und emissionsarme Verfahren zu tätigen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Art. 6 sieht eine umfassende Überwachung der betrieblichen Emissionen durch Unternehmen vor. Hierzu gehört die Einrichtung zertifizierter Umweltmanagementsysteme, die eine kontinuierliche Erfassung und Validierung der Emissionsdaten sicherstellen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Berichte regelmäßig bei den zuständigen Behörden einzureichen und diese für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren. Fehlerhafte oder unvollständige Berichterstattung wird als Rechtsverstoß gewertet.

2. Marktmechanismen und Emissionshandel

Nach Art. 10 wird ein nationales Handelssystem für Emissionszertifikate eingeführt. Unternehmen können durch den Kauf von Kohlenstoffgutschriften ihre Emissionsbilanz ausgleichen und wirtschaftliche Anreize für Investitionen in emissionsarme Technologien erhalten. Die verfügbare Zertifikatsmenge wird schrittweise reduziert, um den Anreiz für klimaschonende Investitionen zu verstärken. Diese Regelung orientiert sich am europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS).

3. Sanktionsregelungen und rechtliche Folgen

Art. 14 regelt die Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen können mit Geldstrafen zwischen 50.000 und 2 Millionen AED belegt werden. Wiederholte Verstöße innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren führen automatisch zur Verdopplung der Geldstrafen. Dies unterstreicht den strafbewehrten Charakter der Vorschriften und hebt die Bedeutung interner Compliance-Systeme hervor.

III. Internationale Konformität und Rechtsvergleich

Das Gesetz folgt dem internationalen Standard und orientiert sich an umweltrechtlichen Vorbildern wie dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) und den Offenlegungsanforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Es verpflichtet Unternehmen, ihre Berichterstattung an internationale Umweltstandards und rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.

Unternehmen mit globalen Geschäftstätigkeiten sollten darauf achten, dass ihre Emissionsberichte mit internationalen Offenlegungspflichten harmonisieren, um rechtliche Risiken in anderen Jurisdiktionen zu minimieren.

IV. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten sollten Unternehmen in den VAE die folgenden Maßnahmen umsetzen:

  • Compliance-Management: Einführung eines unternehmensweiten Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 zur strukturierten Erfassung und Berichterstattung von Emissionen.
  • Interne Kontrollsysteme: Implementierung eines rechtssicheren Systems zur Überwachung und Dokumentation von Emissionsdaten gemäß Art. 6.
  • Rechts- und Steuerberatung: Zusammenarbeit mit spezialisierten juristischen und technischen Beratern zur Risikominimierung und optimalen Ausschöpfung wirtschaftlicher Anreize gemäß Art. 10.
  • Regelmäßige Berichterstattung: Einrichtung interner Prozesse für die fristgerechte Erstellung und Einreichung von Berichten bei den zuständigen Behörden.

V. Fazit

Das Bundesdekret-Gesetz Nr. (11) von 2024 der VAE stellt einen umfassenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Klimawandels dar, der verbindliche Umwelt- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen schafft. Die rechtlichen Anforderungen erfordern tiefgreifende betriebliche Anpassungen und den Aufbau eines strukturierten Compliance-Managements. Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Technologien und interne Kontrollsysteme investieren, können rechtliche Risiken minimieren und von den durch das Gesetz geschaffenen wirtschaftlichen Anreizen profitieren.

Share:

More Posts

Rechtsprechungsänderung im Arbeitsrecht der VAE – Verjährung von Urlaubsansprüchen

Mit Urteil des Abu Dhabi Court of Cassation (Az. 73/2024) hat die Rechtsprechung eine grundlegende Neubewertung der Verjährung nicht genommener Urlaubsansprüche vorgenommen. Abweichend von der bislang vorherrschenden Praxis beginnt die zweijährige Verjährungsfrist gemäß Art. 54 Abs. 7 des Bundesgesetzes Nr. 33/2021 nicht automatisch mit Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres, sondern setzt voraus, dass der Arbeitgeber seiner Obliegenheit zur Urlaubsgewährung nachgekommen ist oder der Arbeitnehmer auf den Urlaub rechtswirksam verzichtet hat. Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit beim Arbeitgeber. Diese Rechtsprechung verschärft die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Urlaubs- und Fristenmanagement und kann zu einer erheblichen Ausweitung der Haftung führen. Unternehmen sollten ihre arbeitsvertraglichen Regelungen, HR-Prozesse sowie die Nachweisdokumentation zur Urlaubsgewährung überprüfen und erforderlichenfalls anpassen.

Steuerpflicht deutscher Influencer in Dubai

Influencer im Visier der Deutschen Steuerfahnder – Was Deutsche Influencer in den VAE beachten sollten

NRW ermittelt gegen professionelle Social-Media-Akteure wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung – auch andere Bundesländer ziehen nach – Besonders im Fokus: Influencer in Dubai

Autor