
Autor

Julian Koop
Rechtsanwalt I Rechts- und Steuerberater (VAE) I Associate
Oktober 2026 – Steuern – Körperschaftsteuer
Das Kabinett der VAE hat das RAK International Corporate Centre (RAK ICC) in die Liste der Freizonen für Zwecke der Körperschaftsteuer aufgenommen. Der Kabinettsbeschluss Nr. 109 von 2026 datiert vom 13. Juli 2026 und wirkt rückwirkend zum 1. Juni 2023, dem Beginn der VAE-Körperschaftsteuer.
Bisher war das RAK ICC ein Gesellschaftsregister und keine Freizone. Seine Gesellschaften unterlagen deshalb grundsätzlich dem regulären Körperschaftsteuersatz von 9 Prozent. Künftig können sie als sogenannte Qualifying Free Zone Person (QFZP) auf qualifizierende Einkünfte 0 Prozent anwenden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Status ist kein Selbstläufer: Er gilt nicht automatisch für jede Gesellschaft und nicht für alle Einkünfte. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich ändert, welche Voraussetzungen gelten und was Inhaber bestehender RAK-ICC-Gesellschaften jetzt prüfen sollten.
Was hat sich geändert?
- Das RAK ICC steht nun in der Freizonenliste des Kabinettsbeschlusses Nr. 54 von 2023.
- Die Anerkennung gilt rückwirkend ab dem 1. Juni 2023.
- Gesellschaften im RAK ICC können QFZP-Status beanspruchen und auf qualifizierende Einkünfte 0 Prozent anwenden. Sonstige Einkünfte bleiben bei 9 Prozent.
- Für die Qualifizierende Tätigkeit „Halten von Anteilen und anderen Wertpapieren zu Anlagezwecken“ ist nach PwC keine Lizenz einer zuständigen Behörde erforderlich.
Hinweis: Die Aufnahme in die Freizonenliste bedeutet nicht automatisch 0 Prozent Steuer. Jede Gesellschaft muss die Voraussetzungen einzeln erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für den 0-Prozent-Satz?
Eine QFZP muss mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Nach den vorliegenden Übersichten gehören dazu:
| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Ausreichende Substanz | Die Gesellschaft muss ausreichende wirtschaftliche Substanz nachweisen |
| Qualifizierende Einkünfte | Nur Einkünfte aus qualifizierenden Tätigkeiten oder aus Geschäften mit anderen Freizonengesellschaften werden mit 0 Prozent besteuert |
| Geprüfter Jahresabschluss | Der Abschluss muss von einem Abschlussprüfer geprüft werden |
| Verrechnungspreise | Die Regeln zu Verrechnungspreisen müssen eingehalten werden |
| De-minimis-Grenze | Nicht-qualifizierende Einnahmen müssen unter dem niedrigeren Betrag von 5 Prozent der Gesamteinnahmen und AED 5 Mio. liegen |
Qualifizierende und ausgeschlossene Tätigkeiten
Als qualifizierende Tätigkeiten gelten unter anderem:
- Halten von Anteilen und anderen Wertpapieren
- Vermögens- und Investmentverwaltung sowie Fondsverwaltung
- Hauptsitz-, Treasury- und Finanzierungsleistungen für verbundene Unternehmen
- Herstellung und Verarbeitung von Waren, Logistikdienstleistungen sowie Betrieb von Schiffen
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Geschäfte mit natürlichen Personen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen
- Eigentum an und Verwertung von geistigem Eigentum
- Immobiliengeschäfte, mit Ausnahmen für Gewerbeimmobilien in Freizonen
- Regulierte Bank-, Versicherungs-, Finanzierungs- und Leasingtätigkeiten
Hinweis: Gerade reine Portfolio-Holdings und persönliche Anlagegesellschaften können Schwierigkeiten haben, die Bedingungen zu erfüllen. Manche Kapitalerträge fallen auch bei QFZP-Status nicht unter 0 Prozent.
Rückwirkung ab 1. Juni 2023: Was bedeutet das?
Weil die Anerkennung rückwirkend gilt, können bestehende RAK-ICC-Gesellschaften ihre bisherigen Steuerklärungen neu bewerten. Nach der PwC-Analyse betrifft das:
- Bereits abgegebene und noch offene Steuererklärungen für Steuerperioden ab dem 1. Juni 2023
- Wahlrechte, insbesondere eine Entscheidung nach Artikel 19 des Körperschaftsteuergesetzes
- Die Möglichkeit, Erklärungen zu berichtigen und bei einer Steuerzahlung von 9 Prozent auf qualifizierende Einkünfte gegebenenfalls Erstattungen geltend zu machen
Verfahren und Fristen für Berichtigungen und Erstattungen sind in den vorliegenden Übersichten nicht abschließend geregelt. Sie sollten im Einzelfall geklärt werden.
Alternative: Family Foundation nach Artikel 17
Für Familienstrukturen kann statt des QFZP-Status die Regelung für Family Foundations eine Alternative sein. Qualifizierende RAK-ICC-Stiftungen können steuerlich transparent behandelt werden, sodass die Einkünfte nicht auf Ebene der Stiftung besteuert werden. Gesellschaften, die einer Stiftung gehören, können damit zwischen Transparenz und eigenständigem QFZP-Status wählen.
| Merkmal | QFZP-Status | Family Foundation |
|---|---|---|
| Grundprinzip | 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte | Steuerliche Transparenz der Stiftung |
| Reichweite | Nur qualifizierende Einkünfte und Tätigkeiten | Nicht auf bestimmte Einkünfte oder Tätigkeiten beschränkt |
| Voraussetzungen | Substanz, geprüfter Abschluss, Verrechnungspreise, De-minimis-Grenze | Qualifizierende Stiftung und vollständig gehaltene, kontrollierte Gesellschaften in einer lückenlosen Kette transparenter Einheiten |
Worauf Unternehmen jetzt achten sollten
- Bisherige Erklärungen prüfen. Sichten Sie die Steuererklärungen und Wahlentscheidungen seit dem 1. Juni 2023 und sammeln Sie die Nachweise.
- QFZP-Voraussetzungen testen. Prüfen Sie je Gesellschaft Substanz, geprüften Abschluss, Verrechnungspreise und die De-minimis-Grenze.
- Einkünfte zuordnen. Klären Sie, welche Einkünfte qualifizierend sind und welche bei 9 Prozent verbleiben.
- Strukturen vergleichen. Vergleichen Sie für jede Gesellschaft den QFZP-Status mit der Family-Foundation-Regelung.
- Berichtigung und Erstattung bewerten. Klären Sie, ob eine Berichtigung früherer Erklärungen und eine Erstattung in Betracht kommen.
- Rechtliche und steuerliche Beratung einholen. Lassen Sie die Entscheidung vor einer Berichtigung oder Umstrukturierung fachlich prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Zahlen RAK-ICC-Gesellschaften jetzt automatisch 0 Prozent Steuer?
Nein. Der QFZP-Status setzt voraus, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Nur qualifizierende Einkünfte werden mit 0 Prozent besteuert, übrige Einkünfte mit 9 Prozent.
Gilt die Änderung auch für frühere Jahre?
Ja, die Anerkennung wirkt rückwirkend zum 1. Juni 2023. Ob und wie sich daraus Berichtigungen oder Erstattungen ergeben, hängt vom Einzelfall und vom Verfahren der Steuerbehörde ab.
Eignet sich der Status für reine Portfolio-Holdings?
Nicht immer. Reine Portfolio-Strukturen können Schwierigkeiten haben, die Voraussetzungen zu erfüllen. Für manche Familienstrukturen kann die Family-Foundation-Regelung besser passen.
Brauche ich für das Halten von Beteiligungen eine Lizenz?
Nach PwC ist für die qualifizierende Tätigkeit des Haltens von Anteilen und Wertpapieren zu Anlagezwecken keine Lizenz einer zuständigen Behörde erforderlich. Prüfen Sie dies im Einzelfall.
Kann das RAK ICC eine Freizonenlizenz ausstellen?
Seit Januar 2025 kann das RAK ICC nach Berichten für seine Gesellschaften Freizonen-Gewerbelizenzen ausstellen. Das ist von der steuerlichen Anerkennung als Freizone zu unterscheiden.
Wie TME Legal unterstützen kann
TME Legal berät Unternehmen und Vermögensinhaber zu Gesellschaftsstrukturen und Körperschaftsteuer in den VAE. Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:
- Prüfung der QFZP-Voraussetzungen für bestehende RAK-ICC-Gesellschaften
- Bewertung früherer Steuererklärungen und möglicher Berichtigungen
- Vergleich von QFZP-Status und Family-Foundation-Struktur
- Beratung zu Substanz, Verrechnungspreisen und Dokumentation
- Begleitung bei Umstrukturierungen und Gesellschaftsgründungen
Wenn Sie Ihre RAK-ICC-Struktur prüfen lassen möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Angaben beruhen auf öffentlichen Berichten zum Stand Oktober 2026; Beschlüsse, Leitlinien und Verwaltungspraxis zur Körperschaftsteuer entwickeln sich weiter. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung an TME Legal.

