Mit dem Ablauf der zweijährigen Aussetzungsfrist am 15. Juni 2025 kehren die VAE zum regulären Kündigungsregime für registrierte Handelsvertretungsverträge zurück. Die VAE-Gerichte prüfen insbesondere, ob die Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist und ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Unrechtmäßige Kündigungen können zu Schadensersatzansprüchen führen, die sich aus entgangenen Provisionen, Folgeschäden oder Vertrauensschäden zusammensetzen können. Daher ist es für beide Vertragsparteien wichtig, ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen und dokumentiert nachweisen zu können.