Die erbrechtliche Gestaltung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere bei Fallgestaltungen, bei denen der Erblasser entweder gleichzeitig über Erbmasse im Ausland verfügt, oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort ins Ausland, insbesondere einen europäischen Drittstaat wie die Vereinigten Arabischen Emirate, verlagert, bringen seit jeher teils komplexe Fragestellungen oder Gestaltungsschwierigkeiten mit sich. Vor allem letztwillige Verfügungen und die Nachlassabwicklung stellen Erblasser und Erben regelmäßig vor Schwierigkeiten auch im Anschluss an das Ableben des Erblassers.