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Autor

Omar Sami

Die Anerkennung verringert die Compliance-Belastung für multinationale Unternehmen und stärkt die Position der VAE im globalen Steuerrahmen der OECD.

Am 25. August 2025 gab das Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bekannt, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) der Domestic Minimum Top-up Tax (DMTT) der VAE den Übergangsstatus „Qualified“ verliehen hat. Die Maßnahme wurde in das Central Record of Legislation with Transitional Qualified Status der OECD aufgenommen.

Für multinationale Unternehmensgruppen (MNEs) bedeutet dies:

  • Befreiung von ausländischen Top-up-Steuern: Auf in den VAE erzielte Gewinne wird keine zusätzliche Steuer in anderen Ländern fällig.
  • OECD-Safe-Harbour-Vorteil: Keine erneute Berechnung der Top-up-Steuern in anderen Jurisdiktionen erforderlich.
  • Reduziertes Prüfungsrisiko: Anerkennung durch die OECD senkt das Risiko von Doppelbesteuerung und komplexen Prüfungsverfahren.
  • Administrative Entlastung: Safe-Harbour-Regeln verringern die Berichtspflichten und den Aufwand für Unternehmen und die Steuerbehörden.

Die DMTT gilt ab dem 1. Januar 2025 für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR in zwei der vier vorherigen Geschäftsjahre. Sie orientiert sich an den OECD-GloBE Model Rules und stellt sicher, dass in den VAE ein effektiver Mindeststeuersatz von 15 % erreicht wird.

I. OECD-Pillar Two

Pillar Two ist Teil des OECD/G20-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Ziel ist die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 % für große multinationale Konzerne. Zentrale Instrumente sind:

  • Income Inclusion Rule (IIR): Nachbesteuerung auf Ebene der Muttergesellschaft.
  • Undertaxed Profits Rule (UTPR): Besteuerungsrechte werden an andere Staaten übertragen, falls Einkommen nicht ausreichend besteuert wird.
  • Domestic Minimum Top-up Tax (DMTT): Ermöglicht es Staaten, die Mindeststeuer im eigenen Land zu erheben, damit Steueraufkommen nicht ins Ausland abfließt.

Über 140 Jurisdiktionen, darunter die VAE, sind Teil des Inclusive Frameworks. Übergangsregelungen („Safe Harbours“) der OECD sollen den Start erleichtern und Rechtssicherheit schaffen.

II. DMTT in den VAE

  • Grundlage: Kabinettbeschluss Nr. 142/2024, gültig ab Geschäftsjahr 2025.
  • Gilt nur für MNEs über der Umsatzschwelle von 750 Mio. EUR.
  • Ausnahmen: Regierungsstellen, internationale Organisationen, Pensionsfonds und bestimmte Investmentfonds.
  • Enthält Safe-Harbour-Regeln und De-minimis-Schwellen.
  • Abgabefristen: 15 Monate nach Geschäftsjahresende (18 Monate im Übergangsjahr).

Durch die Einführung der DMTT stellen die VAE sicher, dass die Mindeststeuer im Inland erhoben wird und nicht in andere Staaten abfließt.

III. Rechtliche Bewertung

Gewinne aus den VAE werden international anerkannt und nicht doppelt besteuert. Zugleich gibt es weniger komplexe Meldepflichten dank Safe Harbour.

  • Empfohlene Sofortmaßnahmen für MNEs:
    • Prüfen, ob die Unternehmensgruppe unter die DMTT fällt (Umsatzschwellen, Ausnahmen).
    • Offenlegungspflichten im Jahresabschluss 2024 berücksichtigen und Zwischenberichte 2025 vorbereiten.
    • Sicherstellen, dass das Country-by-Country Reporting (CbCR) die OECD-Anforderungen erfüllt.
    • Anpassung der Verrechnungspreisrichtlinien und internen Steuerallokationen.

TME Legal Consultants

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