TME Legal
Internationales Erbrecht in Dubai
Erbrecht in Dubai: Wir beraten rechtssicher und kompetent Sie zur Nachlassplanung und Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle.
Ein deutsch-emiratischer Erbfall kann schnell sehr komplex werden. Sobald Vermögenswerte in Dubai betroffen sind, stellt sich regelmäßig die Frage: Welches Erbrecht findet Anwendung – deutsches oder emiratisches Recht? Gerade bei internationalen Nachlässen entstehen dadurch häufig Konflikte zwischen den Erben, die ohne sorgfältige Planung kaum vermeidbar sind.
Um sicherzustellen, dass der letzte Wille respektiert und rechtlich umgesetzt wird, ist eine frühzeitige und strukturierte Nachlassplanung unerlässlich. Dazu gehören insbesondere eine eindeutige Rechtswahl, rechtssicher gestaltete Testamente und eine vorausschauende Vermögensübertragung.
Unsere Kanzlei TME Legal berät Sie umfassend in allen Fragen des internationalen Erbrechts mit Bezug zu Dubai und den VAE. Wir begleiten Mandanten bei der Gestaltung und Abwicklung grenzüberschreitender Nachlassangelegenheiten und unterstützen Unternehmen, Family Offices sowie Expants dabei, Vermögen rechtssicher und steuerlich optimiert auf die nächste Generation zu übertragen.
Rechtliche Beratung zu internationalem Erbrecht und Nachlassplanung in Dubai
Jede Nachlasssituation ist einzigartig und bringt individuelle Fragestellungen mit sich – von der Verwaltung von Immobilien über die Gestaltung eines Testaments bis hin zur Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Internationale Erbfälle in Dubai und den VAE erfordern daher eine sorgfältige rechtliche Planung sowie eine präzise Abstimmung zwischen verschiedenen Rechtsordnungen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen schützen und den letzten Willen des Erblassers rechtlich wirksam umsetzen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Abwicklung von Erbfällen in Dubai und den VAE
- Beratung zur Erbschaftsteuer und zur Vermögensübertragung in die VAE
- Entwicklung internationaler Nachlassplanungen
- Unterstützung bei Immobiliennachlässen in Dubai
- Konfliktvermeidung und -lösung zwischen Erben
- Beratung zum islamischen Erbrecht (Scharia)
- Gestaltung von Testamenten und Rechtswahlklauseln
- Einbeziehung von Ehegüterrecht und Steuerrecht in die Nachlassplanung
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Klare Antworten
Häufige Fragen zum Erbrecht
und Testament in Dubai
Welches Erbrecht gilt für deutsche Staatsangehörige, die in Dubai leben?
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) unterliegen deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dubai grundsätzlich dem Recht der VAE. Für Muslime bedeutet dies in der Praxis die Anwendung des islamischen Erbrechts (Scharia).
Nicht-Muslime haben hingegen die Möglichkeit, durch eine ausdrückliche Rechtswahl in ihrem Testament unter anderem deutsches Recht oder eine freie Verfügung über das in den VAE belegene Vermögen festzulegen. Auf diese Weise kann die Anwendung der Scharia ausgeschlossen werden. Eine solche Gestaltung ist dringend zu empfehlen, um den eigenen Nachlass rechtssicher, individuell und im Einklang mit den persönlichen Vorstellungen zu regeln.
Unsere Kanzlei TME Legal berät Sie umfassend bei der Erstellung und rechtssicheren Gestaltung von Testamenten in Dubai, unterstützt bei der Wahl des anwendbaren Rechts und begleitet Sie bei der Umsetzung einer vorausschauenden Nachlassplanung mit internationalem Bezug.
Was versteht man unter Scharia-Recht?
Die Scharia ist ein religiös geprägtes Rechtssystem, das auf unterschiedliche Schriften zurückgreift. Innerhalb der islamischen Rechtswissenschaft existieren verschiedene Rechtsschulen, die bestimmte Fragen des Erbrechts unterschiedlich auslegen und anwenden.
Für Erbfälle in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten bedeutet dies, dass die konkrete rechtliche Behandlung eines Nachlasses je nach Konstellation variieren kann. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um Klarheit über die Anwendung der jeweiligen Vorschriften zu erhalten und mögliche Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.
Unsere Kanzlei TME Legal verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Besonderheiten des Scharia-Erbrechts in den VAE und berät sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime bei der rechtssicheren Nachlassplanung und -abwicklung.
Welches Erbrecht gilt für deutsche Muslime in Dubai?
Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger muslimischen Glaubens mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dubai, findet das Scharia-Recht in der Regel Anwendung. Für Nicht-Muslime gelten hingegen spezielle Vorschriften, die durch eine testamentarische Rechtswahl erheblich flexibler gestaltet werden können.
Wie erhalte ich Details zum Nachlass und wie erfolgt die Verteilung an die Erben?
Die Nachlassabwicklung in Dubai erfolgt in der Regel über ein Gericht. Dort muss zunächst eine Liste der erbberechtigten Personen beantragt werden. Zeugen können zur Bestätigung vor Gericht geladen werden. Anschließend prüft das Gericht die Vermögenswerte, begleicht bestehende Schulden des Erblassers und teilt den verbleibenden Nachlass unter den Erben auf. Dazu zählen auch Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen, die bewertet, ggf. verkauft und anteilig verteilt werden. Minderjährige Erben werden durch ihren gesetzlichen Vormund vertreten.
Gibt es eine Erbschaftssteuer in Dubai?
Nein, in den VAE existiert keine direkte Erbschaftssteuer. Erben müssen daher weder auf in den VAE ansässiges Vermögen noch auf in den VAE befindliches ausländisches Vermögen Steuern entrichten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Erben in ihrem Wohnsitzstaat oder in anderen Ländern, in denen Vermögenswerte liegen, dennoch erbschaftssteuerpflichtig sein können. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher empfehlenswert, um Doppelbelastungen zu vermeiden und eine optimale Nachlassplanung sicherzustellen.
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