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Handels- und Gesellschaftsrecht in Dubai

TME Legal

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), insbesondere Dubai, zählen zu den führenden Wirtschaftsstandorten im Nahen Osten. Unternehmen profitieren hier von einer hochmodernen Infrastruktur, einer exzellenten internationalen Vernetzungsmöglichkeit und einer attraktiven steuerlichen Rahmenbedingung – Faktoren, die Dubai zunehmend zu einem bevorzugten Standort für Unternehmensansiedlungen machen.

Die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Dubai erfordert jedoch ein tiefgehendes Verständnis des lokalen Rechtsrahmens. Das Handels- und Gesellschaftsrecht der VAE unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht, etwa in Bezug auf Unternehmensbesteuerung, Regelungen zu Freihandelszonen und zulässige Gesellschaftsformen. Bereits vermeintlich kleine Fehler bei der Wahl der Rechtsform, der Vertragsgestaltung oder der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Kanzlei TME Legal berät Sie umfassend in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts in Dubai. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und Pflichten rechtssicher wahrzunehmen, Haftungsrisiken zu vermeiden und Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich im Markt zu etablieren.

Unsere Beratungsleistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht in Dubai

Investitionen, strategische Partnerschaften, Fusionen und Übernahmen sowie internationale Kooperationen erfordern sorgfältige rechtliche Planung. Insbesondere im dynamischen Umfeld der VAE kann die Einhaltung handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften entscheidend für den Erfolg eines Projekts sein.

Unsere deutschsprachige Kanzlei in Dubai unterstützt Sie daher kompetent bei allen Fragestellungen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie rechtlich sicher, minimieren Risiken und stellen sicher, dass Ihre geschäftlichen Vorhaben stets im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Beratung zu Unternehmensgründungen, -strukturierungen und -umstrukturierungen
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handelsverträgen und Vereinbarungen
  • Durchführung von Due Diligence und strategische rechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen
  • Einrichtung, Überprüfung und Optimierung von Compliance-Programmen
  • Vertretung gegenüber Behörden und öffentlichen Stellen
  • Unterstützung bei Genehmigungen, Lizenzen und regulatorischen Anforderungen
  • Beratung und rechtliche Begleitung bei Joint Ventures, Agentur- und Vertriebsverträgen, Fertigungs- und Franchiseverträgen sowie Outsourcing
  • Rechtliche Unterstützung im Warenhandel und sonstigen handelsrechtlichen Aktivitäten

Rechts- und steuerberater

Unser Expertenteam

Klare Antworten

Häufige Rechtsfragen zum Handels-
und Gesellschaftsrecht in Dubai

Kann ich eine Niederlassung für ein ausländisches Unternehmen in den VAE gründen?

Ja, ausländische Unternehmen, insbesondere aus dem DACH-Raum, können in den VAE sowohl Niederlassungen als auch Tochtergesellschaften errichten. Die Gründung eröffnet den Zugang zum dynamischen Markt in Dubai und den gesamten VAE, erfordert jedoch die strikte Beachtung der einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.

Welche Dokumente erfordert die Gründung einer Tochtergesellschaft?

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in den VAE setzt die Vorlage bestimmter Unterlagen voraus. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Gründung durch eine juristische Person oder durch natürliche Personen erfolgt.

Gründung durch eine juristische Person (Muttergesellschaft):

  • Aktueller Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterbeschluss zur Bevollmächtigung einer Person für alle Gründungshandlungen

Gründung durch natürliche Personen (Gesellschafter in persönlicher Kapazität):

  • Gültige Reisepasskopie
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ausgefüllter Mandantenfragebogen (bereitgestellt von unserer Kanzlei)
  • Legalisierte Vollmacht

Alle Dokumente müssen vollständig legalisiert und ins Arabische übersetzt werden. Vollmachten können entweder vor einem Notar in den VAE oder digital erstellt werden. 

Unsere Kanzlei bereitet sämtliche Dokumente vor und begleitet Sie rechtssicher durch den gesamten Gründungsprozess.

Kann ich in den VAE eine Stiftung errichten?

Ja, die Errichtung einer Stiftung in den VAE ist grundsätzlich möglich. Sie dienen häufig dazu, Unternehmensstrukturen effizient zu gestalten, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu sichern und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Sie bieten zudem eine stabile, rechtliche Grundlage für strategische Planungen und nachhaltige Expansionen. 

Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent bei der rechtssicheren Errichtung einer Stiftung in den VAE, berät Sie zu allen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und stellt sicher, dass Ihre Stiftung sowohl den lokalen Vorschriften als auch Ihren individuellen Zielen entspricht.

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