Autor
Omar Sami
Rechtsanwalt I Rechts- und Steuerberater (VAE) I Geschäftsführender Gesellschafter
Dubai gilt für viele deutsche Unternehmer als attraktives Steuerparadies, weshalb immer mehr Entrepreneure in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auswandern. Die Verlagerung des Wohnsitzes und des Geschäftslebens in ein nahezu steuerfreies Land kann sowohl private als auch berufliche Vorteile mit sich bringen, birgt jedoch gleichzeitig einige steuerliche und rechtliche Herausforderungen.
Besonders relevant ist die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax). Diese wird vom deutschen Finanzamt auf bestimmte Vermögenswerte erhoben, sobald der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Wegzugsteuer funktioniert, welche Unternehmensbeteiligungen betroffen sind und welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Verlagerung Ihres Wohnsitzes und Ihrer Geschäftstätigkeiten nach Dubai bestehen.
Was ist die Wegzugsbesteuerung und wann gilt sie?
Die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG greift, sobald eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person mit einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (in der Regel mindestens 1% innerhalb der letzten fünf Jahre) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. Das Finanzamt unterstellt in diesem Fall eine fiktive Veräußerung der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs und besteuert den angenommenen Veräußerungsgewinn nach dem Einkommensteuergesetz.
Ziel dieser Regelung ist, dass während der deutschen Steuerpflicht entstandene stille Reserven nicht unversteuert bleiben. Die Steuer entsteht also nicht durch einen tatsächlichen Verkauf, sondern allein durch den Wegzug. Eine Stundung oder Ratenzahlung ist zwar möglich, unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen, insbesondere bei Wegzügen in Länder außerhalb der EU/EWR, wie z. B. Dubai.
Welche Vermögenswerte fallen unter die Wegzugsteuer?
Primär betroffen sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wie GmbHs, AGs oder vergleichbare ausländische Gesellschaften, bei denen der Steuerpflichtige eine wesentliche Beteiligung hält. Dazu zählen sowohl Aktien im Privatvermögen als auch mittelbare Beteiligungen, etwa über Holdingstrukturen.
Andere Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere ohne maßgeblichen Beteiligungscharakter unterliegen hingegen nicht der Wegzugsteuer. Maßgeblich ist also nicht das gesamte Vermögen, sondern ausschließlich Unternehmensanteile mit stillem Wertzuwachs nach deutschem Steuerrecht.
Wegzugsteuer bei Auswanderung nach Dubai – Berechnung und Details
Wenn Sie nach Dubai ziehen, wird die Wegzugsteuer so berechnet, als hätten Sie Ihre wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zum Zeitpunkt des Wegzugs verkauft. Das Finanzamt setzt den gemeinen Wert (Marktwert) Ihrer Anteile an und zieht davon die ursprünglichen Anschaffungskosten ab. Die Differenz gilt als fiktiver Veräußerungsgewinn, der nach §17 EStG, meist im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens, versteuert wird.
Da Dubai außerhalb der EU/EWR liegt, ist eine zinslose und unbegrenzte Stundung der Steuer in der Regel nicht vorgesehen. Die Steuer wird daher meist sofort fällig oder unter strengen Bedingungen in Raten gezahlt werden. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist somit vor allem der aktuelle Marktwert Ihrer Beteiligungen zum Zeitpunkt des Wegzugs.
Schenkungen und Erbschaften und ihr Einfluss auf die Wegzugsteuer
Schenkungen oder Erbschaften können die Exit Tax beeinflussen, insbesondere wenn es sich um wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften handelt. Werden beispielsweise Anteile vor dem Wegzug unentgeltlich übertragen, kann dies eine vorzeitige Steuerpflicht auslösen, da der Gesetzgeber eine solche Übertragung mit einer Veräußerung gleichsetzt. Erfolgt die Übertragung hingegen nach dem Wegzug, bleibt die Wegzugsteuer bestehen, und der Beschenkte oder Erbe übernimmt die Anschaffungsdaten des Vorgängers.
Eine sorgfältige steuerliche Planung ist daher notwendig, um unliebsame Steuerfolgen bei Schenkungen oder Erbfällen zu vermeiden.
Wegzugsteuer legal minimieren – Strategien für Unternehmer
Es gibt mehrere legale Strategien, um die Wegzugsteuer zu vermeiden oder zumindest die Liquiditätsbelastung zu reduzieren, wie etwa durch:
- Umstrukturierung von Beteiligungen
- Reduzierung der Beteiligungsquote unter 1%
- Verkauf von Anteilen vor dem Wegzug
- Nutzung gesetzlicher Stundungs- und Ratenzahlungsregelungen
Auch der Zeitpunkt des Wegzugs und die bewertungsrechtliche Behandlung der Anteile spielen eine wichtige Rolle für die Höhe der Steuer. Neben diesen Faktoren kommen jedoch auch strukturelle Gestaltungen in Betracht, mit denen sich die Wegzugsteuer vermeiden oder zumindest deutlich entschärfen lässt. Eine besonders praxisrelevante Option ist dabei die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft.
Umwandlung der Gesellschaftsform
Zur Vermeidung der Wegzugsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft möglich, da Beteiligungen an Personengesellschaften grundsätzlich nicht der Wegzugsteuer unterliegen. In der Praxis kann beispielsweise eine bestehende GmbH in eine GmbH & Co. KG umgewandelt werden, die auch ohne weitere Mitgesellschafter gegründet werden kann und zudem die Einbindung in eine Holdingstruktur ermöglicht, in die die GmbH-Beteiligung eingebracht wird.
Durch diese Gestaltung verbleibt das Besteuerungsrecht grundsätzlich in Deutschland, selbst wenn die operative Gesellschaft keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. Auf diese Weise kann der Wegzug nach Dubai erfolgen, ohne dass der fiktive Veräußerungsgewinn ausgelöst wird.
Besteuerung bei Dubai-Auswanderung: DBA zwischen Deutschland und den VAE
Steuersitz in Deutschland behalten
Seit dem 1. Januar 2022 besteht zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mehr. Das zuvor geltende Abkommen lief zum 31. Dezember 2021 aus und wurde nicht verlängert.
Ohne ein solches DBA werden steuerliche Sachverhalte nach den nationalen Gesetzen beider Länder beurteilt. Für Personen, die nach Dubai ziehen, ist dies besonders relevant, da Deutschland das Welteinkommensprinzip anwendet: Sämtliche Einkünfte, sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland, müssen weiterhin in Deutschland versteuert werden. Dies kann zu einer Doppelbesteuerung in beiden Ländern führen.
Unter strengen Voraussetzungen kann es möglich sein, nach Dubai auszuwandern, ohne den deutschen Steuersitz aufzugeben und damit die Wegzugsteuer gar nicht erst auszulösen. Der zentrale Ansatz besteht darin, in Deutschland weiterhin einen steuerlichen Wohnsitz zu behalten, sodass das deutsche Besteuerungsrecht an einem späteren Veräußerungsgewinn nicht verloren geht. Dafür genügt es, über eine jederzeit nutzbare Unterkunft in Deutschland zu verfügen, etwa eine eigene Wohnung, ein angemietetes Apartment oder ein dauerhaft verfügbares Zimmer bei Verwandten oder Bekannten.
Entscheidend ist lediglich die sogenannte Schlüsselgewalt, also der jederzeitige Zugang zu dieser Unterkunft. Mit dieser Schlüsselgewalt wird steuerlich ein Wohnsitz begründet, wodurch weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht.
Fazit: Wegzugsteuer bei Dubai-Auswanderung
Die Auswanderung nach Dubai kann für deutsche Unternehmer erhebliche steuerliche Vorteile bieten, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Besonders die Wegzugsbesteuerung für wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen, da das Finanzamt bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland einen fiktiven Veräußerungsgewinn ansetzt. Betroffen sind insbesondere Aktien, GmbH- oder AG-Anteile sowie mittelbare Beteiligungen über Holdingstrukturen.
Durch gezielte Gestaltungsmöglichkeiten wie die Reduzierung der Beteiligungsquote, der Verkauf von Anteilen vor dem Wegzug, die Nutzung von Stundungs- und Ratenzahlungsregelungen oder die Umwandlung der Gesellschaftsformlässt sich die Wegzugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen legal minimieren. Auch die Beibehaltung eines steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland kann, unter strenger Einhaltung der Vorschriften, eine Lösung sein.
Um die steuerlichen Folgen zu verstehen, den fiktiven Gewinn korrekt zu berechnen und rechtliche Risiken zu vermeiden, ist eine frühzeitige und individuelle Beratung durch erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte unerlässlich. So lässt sich die Auswanderung nach Dubai optimal planen, ohne dass unliebsame Steuerfallen entstehen.
TME Legal Consultants





