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International tax data exchange CRS UAE Germany

Autor

Omar Sami

Omar Sami

Direkte Antwort

Ja, seit September 2018. Die Vereinigten Arabischen Emirate tauschen im Rahmen des CRS automatisch Finanzkontodaten mit Deutschland aus – jährlich, anlasslos, unabhängig vom Aufenthaltstitel. Entscheidend ist nicht das Residence Visa, sondern die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den VAE ist zudem seit dem 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Einleitung

Emirates ID in der Tasche, Konto in Dubai eröffnet – und viele Deutschsprachige glauben, damit sei der Zugriff des deutschen Finanzamts beendet. Das ist ein teurer Irrtum. Dieser Artikel erklärt, wie der Datenaustausch mechanisch funktioniert, wer konkret gemeldet wird, wo die steuerrechtliche Grauzone liegt – und was der Wegfall des DBA Ende 2021 praktisch bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Automatische Meldung seit 2018: VAE-Finanzinstitute melden jährlich an das BZSt in Deutschland.
  2. Residence Visa ≠ Steuerfreiheit: Die Bank meldet nach steuerlicher Ansässigkeit, nicht nach Aufenthaltstitel.
  3. DBA ausgelaufen (31.12.2021): Kein abkommensrechtliches Sicherheitsnetz; volle Quellensteuer auf Dividenden.
  4. Strukturen schirmen nicht ab: FZCOs und Foundations führen als passive Gesellschaften zur Meldung der beherrschenden Personen.
  5. Sauberer Wegzug schützt: Wer Wohnung aufgibt und Lebensmittelpunkt verlagert, wird nicht gemeldet – muss aber Wegzugsbesteuerung und Nachlauffristen einplanen.

Wie der CRS zwischen VAE und Deutschland funktioniert

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein von der OECD entwickelter multilateraler Standard zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen. Über 110 Länder nehmen teil; die VAE sind seit September 2018 dabei. Rechtsgrundlage des Austauschs mit Deutschland ist das Multilaterale OECD-Amtshilfeübereinkommen, nicht das inzwischen weggefallene DBA.

1. Prüfung durch das Finanzinstitut

Banken, Verwahrstellen und Investmentgesellschaften in den VAE prüfen bei Kontöffnung und laufend, wo der Kontoinhaber steuerlich ansässig ist – anhand der Selbstauskunft und einer Indizienprüfung (Wohnadresse, Telefonnummer, Korrespondenzanschrift, Vollmachten).

2. Meldung an das UAE Ministry of Finance

Wird der Kontoinhaber als in Deutschland steuerlich ansässig eingestuft, meldet das Institut Name, Steuer-ID, Kontonummer, Jahresendsaldo und Kapitalerträge an das UAE Ministry of Finance.

3. Weiterleitung an BZSt und Wohnsitzfinanzamt

Das Ministerium übermittelt die Daten einmal jährlich automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn, das sie an die zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzämter weiterleitet. Der Prozess ist anlasslos – kein Verdacht, keine Anfrage nötig.

Was konkret gemeldet wird

DatenpunktGemeldet?Erläuterung
Name, Adresse, Steuer-IDJaAnknüpfung an Wohnsitzstaat lt. Selbstauskunft
Kontonummer / IBANJaJedes meldepflichtige Konto einzeln
Kontostand zum 31.12.JaStichtagsbetrachtung
Zinsen & DividendenJaGutgeschrieben im Kalenderjahr
VeräußerungserlöseJaRelevant für Depotkonten
Direkt gehaltene ImmobilienNeinKein Finanzkonto; ggf. Amtshilfe
BargeldNeinNicht über Finanzkontensystem erfasst
Direkte GmbH-Anteile (kein Depot)Ggf.Nur wenn über ein Finanzkonto gehalten

Wichtiger Hinweis. Der CRS ist ein Finanzkonto-Austausch, kein vollständiges Vermögensregister. Direkt gehaltene Immobilien oder Bargeld sind nicht Gegenstand der automatischen Meldung. Über das Amtshilfeübereinkommen kann das deutsche Finanzamt auf gesonderten Antrag jedoch auch nicht-CRS-pflichtige Vermögenspositionen erfragen – sofern die Anfrage „voraussichtlich erheblich“ ist.

Steuerliche Ansässigkeit: Nicht das Visa entscheidet

Die häufigste Fehlannahme lautet: „Ich habe ein UAE-Residence Visa, also bin ich für das deutsche Finanzamt unsichtbar.“ Das ist aus zwei Gründen falsch.

CRS-Ebene: Das Finanzinstitut stellt die steuerliche Ansässigkeit über Selbstauskunft und Indizienprüfung fest. Findet es deutsche Indizien (Wohnadresse, Telefonnummer, c/o-Adresse, Vollmacht, Dauerauftrag), muss es nachhaken. Bleibt eine plausible Antwort aus, meldet es nach Deutschland – manche Institute melden vorsorglich in beide Staaten.

Materielle Ebene: Die Selbstauskunft ändert nichts an der deutschen Steuerpflicht. Wer nach §§ 8, 9 AO einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig – mit dem gesamten Welteinkommen. Eine falsche Selbstauskunft löst das Problem nicht, sondern begründet zusätzlich den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

OECD-Watchlist. Die OECD hat UAE-Golden-Visa- und Residency-by-Investment-Programme auf ihre Liste der Regime gesetzt, die zur CRS-Umgehung missbraucht werden können. Banken sind angehalten, bei frisch ausgestellten UAE-Residence Visas die Ansässigkeit kritischer zu prüfen.

Drei Konstellationen auf einen Blick

KriteriumFall 1: Sauberer WegzugFall 2: GrauzoneFall 3: Foundation
UAE Residence VisaJaJaJa (Vater)
Wohnung in DENein – aufgegebenJa – KinderzimmerTeils (Tochter)
CRS-Meldung nach DENeinJaJa (Tochter)
Dt. SteuerpflichtNein (ggf. Wegzugsfolgen)Ja – WelteinkommenGgf. Zurechnungsbesteuerung
HauptrisikoWegzugsbesteuerung, Quellensteuer§ 8 AO Wohnsitz; Ort der Geschäftsleitung§§ 5, 15 AStG Zurechnung

Drei Praxisfälle

Alle Fälle sind typisierte Beispiele. Keine realen Mandate. Dienen ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung.

Fall 1 – Markus, 48: GmbH-Gesellschafter, sauberer Wegzug [Keine CRS-Meldung]

Markus hält 100 % an einer GmbH in Baden-Württemberg und verlegt seinen Lebensmittelpunkt vollständig nach Dubai: Haus verkauft, Familie mitgekommen, Mietvertrag in Dubai Hills, Emirates ID, Geschäftsführung an Angestellten delegiert. Ca. 300 Tage pro Jahr in den VAE.

CRS-Ergebnis: Keine Meldung nach Deutschland. Keine deutschen Indizien bei der Bank.

Was trotzdem gilt:

  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Fiktive Veräußerung der GmbH-Anteile zum gemeinen Wert. Steuer ohne Liquiditätszufluss. Beim Wegzug in die VAE keine dauerhafte zinslose Stundung; allenfalls Ratenzahlung über 7 Jahre gegen Sicherheitsleistung.
  • Dividenden ohne DBA-Schutz: Volle Kapitalertragsteuer (25 % + SolZ) auf GmbH-Ausschüttungen, keine Erstattungsmöglichkeit.
  • Nachlauffristen: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) bis zu 10 Jahre; erbschaftsteuerliche Nachhaftung für 5 Jahre.

Keine CRS-Meldung bedeutet nicht: kein deutsches Steuerthema. Wer die Reihenfolge vertauscht und erst nach dem Wegzug rechnet, zahlt drauf.

Fall 2 – Sandra, 36: Online-Marketing-FZCO, Kinderzimmer in Köln [Grauzone]

Sandra gründet eine FZCO in einer Dubai Free Zone, erhält ihr Investor-Visa und mietet ein Apartment in JVC. Das eingerichtete Kinderzimmer im Elternhaus in Köln bleibt jederzeit nutzbar. Ca. fünf Monate im Jahr in Deutschland; deutsche Handynummer und Post-Adresse bei der Bank.

CRS-Ergebnis: Bank findet deutsche Indizien und muss nachhaken. Da Sandras FZCO überwiegend passive Erträge erzielt, wird sie als Passive NFE eingestuft – Sandra persönlich wird als beherrschende Person gemeldet. Das Firmenkonto schirmt nichts ab.

Materielles Risiko – doppelt:

  • Wohnsitz (§ 8 AO): Das jederzeit nutzbare Zimmer kann einen deutschen Wohnsitz begründen – ohne Meldebescheinigung. Ergebnis: unbeschränkte Steuerpflicht mit dem Welteinkommen.
  • Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO): Trifft Sandra die Entscheidungen ihrer FZCO vom Kölner Schreibtisch aus, liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland. Die FZCO selbst wird körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig – eine Dubai-Firma mit deutscher Steuererklärung.

Sandra hat kein Steuerproblem, weil sie gemeldet wird. Sie hat ein Steuerproblem, weil sie nie wirklich weggezogen ist. Die Meldung macht es nur sichtbar.

Fall 3 – Familie Berger: Foundation als vermeintlicher CRS-Schutzschirm [CRS greift durch]

Familie Berger bringt ein siebenstelliges Wertpapierdepot in eine emiratische Foundation ein: Stifter Vater (Abu Dhabi), Begünstigte Ehefrau und zwei Kinder – darunter eine Tochter mit Wohnsitz in Deutschland. Das Depot läuft auf den Namen der Foundation.

CRS – zwei Meldepfade, ein Ergebnis:

  • Foundation als Finanzinstitut: Sie meldet selbst – Stifter, Begünstigte, ggf. Protector werden gemeldet.
  • Foundation als Passive NFE: Die depotführende Bank meldet die dahinterstehenden beherrschenden Personen.

In beiden Fällen taucht die in Deutschland ansässige Tochter als meldepflichtige Person auf. Die Struktur ändert nur, wer meldet – nicht ob.

Materiell: Das Einkommen der Stiftung kann der Tochter nach §§ 5, 15 AStG unmittelbar zugerechnet werden. Hinzu kommen schenkung- und erbschaftsteuerliche Fragen bei Einbringung und Ausschüttung.

Eine Foundation kann für Nachfolgeplanung, Governance und Asset Protection sinnvoll sein. Als Sichtschutz vor dem deutschen Fiskus funktioniert sie nicht.

Wegfall des DBA Deutschland–VAE: Was sich konkret geändert hat

Das DBA zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

ThemaMit DBA (bis 2021)Ohne DBA (ab 2022)
Doppelte AnsässigkeitTie-Breaker-Regel entschiedDeutsches Recht gilt voll
Dividenden-QuellensteuerReduziert auf 5 % / 15 %Volle 25 % KESt + SolZ, keine Erstattung
InformationsaustauschDBA-Auskunftsklausel + CRSMultilaterales Amtshilfeübereinkommen + CRS
Schutz bei UAE-AnsässigkeitAbkommensschutz möglichKein Abkommensschutz; § 8 AO entscheidet

Für Wegzügler besonders relevant. Neben dem DBA-Wegfall greifen nach dem Wegzug oft übersehene Themen: erbschaftsteuerliche Nachhaftung (5 Jahre), Schenkungsteuer auf Vermögensübertragungen und Hinzurechnungsbesteuerung bei passiv gehaltenen ausländischen Gesellschaften (§§ 7 ff. AStG). Jedes dieser Themen verdient eine eigenständige Beratung vor dem Wegzug.

Schlüsselbegriffe kurz erklärt

Common Reporting Standard (CRS). OECD-Standard zum automatischen multilateralen Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen Steuerbehörden. Seit 2018 zwischen VAE und Deutschland anwendbar.

Steuerliche Ansässigkeit. Das Land, in dem eine Person steuerlich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im deutschen Recht: Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO).

Passive NFE (Passive Non-Financial Entity). Gesellschaft mit überwiegend passiven Einkünften, die kein Finanzinstitut ist. Unter dem CRS werden ihre beherrschenden Personen gemeldet.

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns bei Wegzug aus Deutschland, wenn Kapitalgesellschaftsanteile ab 1 % gehalten werden.

Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO). Der Ort, an dem die unternehmerischen Grundentscheidungen tatsächlich getroffen werden. Liegt er in Deutschland, ist die ausländische Gesellschaft dort körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.

Tie-Breaker-Regel. Abkommensrechtliche Regelung, die bei doppelter Ansässigkeit festlegt, welcher Staat das primäre Besteuerungsrecht hat. Für DE–VAE seit 31.12.2021 nicht mehr anwendbar.

Fazit

Alle drei Praxisfälle zeigen dasselbe Muster: Die CRS-Meldung ist nie das eigentliche Steuerproblem – sie ist der Moment, an dem sichtbar wird, was ohnehin gilt. Wer den Wegzug materiell sauber aufsetzt, hat beim Datenaustausch nichts zu befürchten. Wer es nicht tut, wird das Problem nicht dadurch los, dass er es vor der Bank versteckt.

Vier Kernaussagen:

  1. Die VAE melden seit 2018 automatisch Finanzkontodaten nach Deutschland – jährlich, anlasslos.
  2. Ein Residence Visa verhütet weder Meldung noch Steuerpflicht. Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
  3. Wer sauber auswandert, wird nicht gemeldet – muss aber Wegzugsbesteuerung, Quellensteuer und Nachlauffristen einplanen.
  4. Seit dem DBA-Wegfall 2021 fehlt das abkommensrechtliche Sicherheitsnetz. Die Anforderungen an einen sauberen Wegzug sind gestiegen.

Häufige Fragen

Werden Konten in Dubai automatisch ans deutsche Finanzamt gemeldet?

Ja. Seit September 2018 nehmen die VAE am OECD Common Reporting Standard (CRS) teil. Banken und Finanzinstitute in den Emiraten melden jährlich automatisch Finanzkontodaten aller Kontoinhaber, die als in Deutschland steuerlich ansässig gelten, an das UAE Ministry of Finance – von dort gehen sie ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Verhindert ein UAE-Residence Visa die Meldung nach Deutschland?

Nein. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht der Aufenthaltstitel. Die Bank prüft anhand der Selbstauskunft und von Indizien (Adressen, Telefonnummern). Die OECD stuft UAE-Residency-Programme ausdrücklich als potenziell CRS-umgehungsanfällig ein.

Gilt das DBA Deutschland–VAE noch?

Nein. Das DBA ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Seit 2022 gibt es keine Tie-Breaker-Regel und keinen DBA-Schutz für Dividenden-Quellensteuern.

Wann wird eine UAE-FZCO oder Foundation im Rahmen des CRS gemeldet?

Eine FZCO, die überwiegend passive Erträge erzielt, gilt als Passive NFE – die beherrschenden Personen werden gemeldet. Eine Foundation, die im Wesentlichen Finanzanlagen hält, kann selbst als Finanzinstitut eingestuft werden und meldet eigenständig.

Was ist die Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Dubai?

§ 6 AStG fingiert beim Wegzug aus Deutschland eine Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen ab 1 % zum gemeinen Wert. Die Steuer auf den fiktiven Gewinn entsteht, obwohl keine Liquidität geflossen ist. Beim Wegzug in die VAE ist keine zinslose dauerhafte Stundung möglich.

Wann liegt der Ort der Geschäftsleitung einer UAE-Gesellschaft in Deutschland?

Der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) liegt dort, wo die unternehmerischen Grundentscheidungen tatsächlich getroffen werden. Führt der Inhaber seine UAE-FZCO vom deutschen Homeoffice aus, kann dies zur unbeschränkten Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht der Gesellschaft in Deutschland führen.

Was wird im Rahmen des CRS zwischen VAE und Deutschland gemeldet?

Gemeldet werden: Name, Anschrift, Steuer-ID, Kontonummer, Kontostand zum 31.12. sowie Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse. Nicht erfasst: direkt gehaltene Immobilien, Bargeld, Gesellschaftsanteile ohne Finanzkonto.

Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Die dargestellte Rechtslage kann sich jederzeit ändern; Stand August 2026. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an TME Legal Consultants FZ-LLC oder einen zugelassenen deutschen Steuerberater. Alle Fallbeispiele sind frei erfunden und typisiert; sie geben keine realen Mandate wieder.