Autor
Omar Sami
Rechtsanwalt I Rechts- und Steuerberater (VAE) I Geschäftsführender Gesellschafter
Wer keine Steuern zahlen möchte, zieht bekanntlich am besten in die VAE, genauer gesagt nach Dubai. Doch diese Annahme ist nicht korrekt. Während natürliche Personen ohne unternehmerische Tätigkeit von einer klassischen Einkommensteuer befreit sind, haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ab 2023 eine bundesweite Körperschaftsteuer für Unternehmen eingeführt. Zusätzlich unterliegen Waren und Dienstleistungen der Umsatzsteuer.
Für Unternehmer, Investoren und Expats ist es daher unerlässlich, die geltenden steuerlichen Vorschriften in Dubai genau zu kennen, um die eigene Finanzplanung rechtskonform und effizient zu gestalten. Im folgenden Artikel erläutern wir, welche Steuerpflichten konkret bestehen, welche Belastungen zu erwarten sind und welche rechtlich zulässigen Gestaltungsoptionen Sie nutzen können.
Welche Steuern müssen in Dubai entrichtet werden?
Die VAE bestehen aus sieben Emiraten: Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra’s al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain. Viele Jahre herrschte aufgrund hoher Öl-Einnahmen nahezu vollständige Steuerfreiheit. Mit Einführung der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer haben sich diese Rahmenbedingungen jedoch geändert.
Nichtsdestotrotz bleibt die Steuerbelastung in Dubai im internationalen Vergleich, insbesondere gegenüber Deutschland, moderat. Dies macht die VAE weiterhin zu einem attraktiven Standort für Investoren, Expats und Unternehmer. Dennoch sollten sowohl Privatpersonen als auch Entrepreneure die steuerlichen Regelungen genau kennen, um keine Pflichten zu übersehen.
Einkommensteuer in den VAE: Regelungen für Privatpersonen
Für natürliche Personen ohne unternehmerische Tätigkeit in Dubai fällt grundsätzlich keine klassische Einkommensteuer oder Lohnsteuer an. Wer also kein Unternehmen in Dubai gründet und keinen Firmensitz dort unterhält, bleibt von einer Steuerpflicht auf private Einkünfte befreit. Dies umfasst Einkünfte aus:
- Gehältern und Boni
- Kapitalvermögen (bspw auch Zinsen aus Gesellschafterdarlehen)
- Vermietung und Verpachtung
- Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
Diese steuerliche Befreiung macht Dubai insbesondere für Arbeitnehmer und Expats attraktiv.
Unternehmensgewinne in Dubai: Richtlinien zur neuen Körperschaftsteuer
Unternehmen hingegen sind seit 2023 dazu verpflichtet, die neu eingeführte bundesweite Körperschaftsteuer (Corporate Tax) in den Vereinigten Arabischen Emiraten abzuführen. Der reguläre Steuersatz beträgt seither 9 % und wird auf sämtliche Unternehmensgewinne erhoben, die den Freibetrag von 375.000 AED pro Jahr überschreiten. Gewinne unterhalb dieser Grenze bleiben steuerfrei.
Anwendungsbereich der 9 %-Körperschaftsteuer
Die neu eingeführte Körperschaftsteuer gilt für sämtliche in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Unternehmen und juristischen Personen, einschließlich ausländischer Gesellschaften, die in Dubai geschäftlich tätig sind und steuerpflichtige Gewinne erzielen.
Besonders relevant ist, dass bestimmte Freiberufler, Einzelunternehmen sowie Gesellschaften in sogenannten Freezones unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin von einem Steuersatz von 0% profitieren können, wenn Sie eine sogenannte „Qualifying Free Zone Person“ darstellen. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die einschlägigen Substanz- und Berichtspflichten sowie weitere Vorgaben erfüllen.
Mehrwertsteuer Dubai: Pflichten für Unternehmen
Seit 2018 unterliegen Waren und Dienstleistungen in den VAE der Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 5 %. Sie ist auf die meisten Güter anwendbar, wobei gesetzlich definierte Ausnahmen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen sowie für Exporte, bestehen.
Unternehmen sind verpflichtet, die Steuer durch Ausweis auf Ihren Rechnungen einzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Vorsteuerbeträge können dabei grundsätzlich geltend gemacht werden.
Grunderwerbsteuer in den VAE: Kosten, Gebühren und Steuerpflicht
Neben der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen durch die VAT sind auch bei Vermögensübertragungen, insbesondere beim Erwerb von Immobilien, spezifische steuerliche Regelungen zu beachten. Beim Erwerb von Immobilien in Dubai fällt grundsätzlich keine klassische Grunderwerbsteuer wie in Deutschland an. Gleichwohl ist beim Dubai Land Department eine Registrierungsgebühr zu entrichten, die in der Regel 4 % des Kaufpreises beträgt. Darüber hinaus können geringe Verwaltungs‑ oder Maklergebühren anfallen. Eine laufende Grund- oder Vermögenssteuer existiert allerdings nicht. Zur Sicherstellung der rechtlichen Integrität des Erwerbs ist eine sorgfältige Dokumentation des Kaufvertrags sowie sämtlicher Zahlungen unerlässlich.
Steuerpflicht in Deutschland bei Umzug nach Dubai
Ob Sie als deutscher Staatsbürger weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt unter anderem von der unbeschränkten Steuerpflicht ab. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben und dauerhaft nach Dubai verlegen, kann für Sie nur die beschränkte oder erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland greifen. Einkünfte aus deutschen Quellen, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, unterliegen dann weiterhin der deutschen Besteuerung (beschränkte Steuerpflicht).
Steuerliche Ansässigkeit: 183-Tage-Regel und Nachweis in den VAE
Die sogenannte 183-Tage-Regel dient als Orientierungsmaßstab für den gewöhnlichen Aufenthalt und damit für die Steueransässigkeit: Wer sich weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, kann grundsätzlich als steuerlich nicht ansässig gelten. In den VAE gilt man dagegen als steuerlich ansässig, wenn ein fester Wohnsitz besteht oder man dort regelmäßig lebt, beispielsweise aufgrund eines Aufenthaltstitels, eines Arbeitsplatzes oder eines Firmensitzes.
Für Unternehmer ist es besonders wichtig, sämtliche Nachweise über Wohnsitz und Aufenthaltsdauer sorgfältig zu dokumentieren, um die Steueransässigkeit eindeutig und nachweisbar festzustellen und mögliche Streitigkeiten mit den Finanzbehörden zu vermeiden.
Die legale Steueroptimierung in Dubai erfolgt durch die gezielte Nutzung der bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Für Unternehmen bietet sich insbesondere die Ansiedlung in sogenannten Freezones an, die unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen auf Unternehmensgewinne sowie Zollvergünstigungen gewähren. Darüber hinaus können Betriebsausgaben zur Minderung der steuerpflichtigen Gewinne genutzt werden, sofern diese sachlich gerechtfertigt und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Zudem können Privatpersonen steuerfreie Einkünfte über Immobilieninvestments oder Beteiligungen an Freezone-Unternehmen geltend machen.
Sämtliche Maßnahmen müssen transparent, nachvollziehbar und rechtskonform durchgeführt werden, einschließlich der ordnungsgemäßen Registrierung bei der zuständigen VAE-Steuerbehörde und der sorgfältigen Dokumentation aller relevanten Transaktionen, um steuerliche Risiken und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Fazit: Steuerliche Chancen und Pflichten für Unternehmer, Investoren und Expats in Dubai
Dubai bietet für Unternehmer, Investoren und Expats ein steuerlich attraktives Umfeld, das jedoch eine differenzierte und rechtlich fundierte Betrachtung erfordert. Natürliche Personen ohne unternehmerische Tätigkeit profitieren weiterhin von einer weitgehenden Befreiung von der Einkommensteuer, während Unternehmen der Körperschaftsteuer unterliegen und auf Gewinne oberhalb des Freibetrags von 375.000 AED mit 9% besteuert werden. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von 5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen sowie die Registrierungsgebühr in Höhe von 4% beim Kauf von Immobilien.
Für deutsche Staatsbürger ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen eines Umzugs nach Dubai zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der 183-Tage-Regel, der Nachweispflichten für den Wohnsitz und der weiterhin in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte. Unternehmer und Investoren können durch die gezielte Nutzung von Freezones, steuerfreien Strukturen und Betriebsausgaben legal Steuern optimieren, müssen jedoch sämtliche Maßnahmen transparent dokumentieren und die geltenden Vorschriften strikt einhalten, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Eine fundierte steuerliche und rechtliche Beratung, wie sie spezialisierte Kanzleien wie TME Legal Consultants anbieten, ist unerlässlich, um die komplexen Regelungen der VAE korrekt zu interpretieren, rechtskonforme Strategien zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in Dubai nachhaltig zu sichern.
TME Legal Consultants





