
Autor

Sebastian Lürmann
Rechtsanwalt I Rechtsberater (VAE) I Senior Associate
Oktober 2026 – Steuerrecht – Compliance
Sowohl die VAE als auch Saudi-Arabien ziehen die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung enger. In den VAE müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab AED 50 Millionen bis zum 30. Oktober 2026 einen akkreditierten Dienstleister (Accredited Service Provider, ASP) beauftragen; die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2027. In Saudi-Arabien hat die Steuerbehörde ZATCA mit Welle 25 die Umsatzschwelle für die Anbindung an die Plattform Fatoora von SAR 375.000 auf SAR 187.500 halbiert; die Frist endet am 1. Februar 2027.
Für Unternehmen, die in beiden Ländern tätig sind, ist das mehr als ein Terminproblem: Die Systeme folgen unterschiedlichen technischen Modellen, haben unterschiedliche Stufenpläne und unterschiedliche Sanktionen.
Dieser Beitrag stellt beide Regime nebeneinander, erklärt die wichtigsten Unterschiede und zeigt, was Unternehmen jetzt tun sollten.
Die beiden Systeme im Überblick
| Kriterium | VAE | Saudi-Arabien |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | Finanzministerium (MoF) und Federal Tax Authority (FTA) | Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) |
| Technisches Modell | Dezentral: Austausch über akkreditierte Dienstleister (Peppol-Modell mit fünf Beteiligten), Meldung an die FTA | Zentral: Anbindung per Schnittstelle (API) an die ZATCA-Plattform Fatoora |
| Rechnungsformat | Strukturierte XML-Rechnung nach PINT AE; PDF, Word oder Scans genügen nicht | XML-Rechnung (UBL 2.1) mit kryptografischem Stempel, UUID und QR-Code |
| Erfasste Umsätze | B2B und B2G; B2C bis auf Weiteres ausgenommen | B2B-Rechnungen werden vor Versand von ZATCA freigegeben (Clearance); vereinfachte B2C-Rechnungen sind binnen 24 Stunden zu melden |
| Stufenplan | Nach Umsatzgröße: ab AED 50 Mio. (1.1.2027), darunter (1.7.2027), Behörden (1.10.2027) | In Wellen nach steuerbarem Umsatz; zuletzt Welle 25 |
| Nächste Frist | 30. Oktober 2026: ASP beauftragen (ab AED 50 Mio. Umsatz) | 1. Februar 2027: Anbindung abgeschlossen (Welle 25) |
| Sanktionen | AED 5.000 pro Monat; AED 100 pro Rechnung (max. AED 5.000 pro Monat); AED 1.000 pro Tag bei Meldeverzug | Berichten zufolge SAR 5.000 bis SAR 50.000 |
VAE: Was jetzt gilt
Die Einführung erfolgt in Stufen nach Jahresumsatz. Maßgeblich ist der Bruttoumsatz der letzten Rechnungsperiode, nicht der Gewinn. Seit dem 1. Juli 2026 läuft eine freiwillige Pilotphase. Erfasst sind Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen sowie Lieferungen an Behörden; Umsätze mit Privatpersonen, die nicht unternehmerisch handeln, sind bis auf Weiteres nicht betroffen. Die Mehrwertsteuerregistrierung allein entscheidet nicht über den Anwendungsbereich.
| Kategorie | ASP beauftragen bis | Pflicht ab |
|---|---|---|
| Jahresumsatz ab AED 50 Mio. | 30. Oktober 2026 | 1. Januar 2027 |
| Jahresumsatz unter AED 50 Mio. | 31. März 2027 | 1. Juli 2027 |
| Behörden | 31. März 2027 | 1. Oktober 2027 |
Die Frist zur Beauftragung eines Dienstleisters für größere Unternehmen wurde zuvor vom 31. Juli auf den 30. Oktober 2026 verschoben. Das Startdatum 1. Januar 2027 blieb unverändert.
Neu seit 1. Oktober 2026: nur voll akkreditierte Dienstleister
Mit dem Ministerialbeschluss Nr. 168 von 2026, der am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist, hat das Finanzministerium die vorläufige Zulassung von Dienstleistern abgeschafft. Dienstleister dürfen ihre Leistungen nur noch nach vollständiger Akkreditierung anbieten. Anbieter mit vorläufiger Zulassung haben ab dem 1. Oktober 30 Tage Zeit, die Voraussetzungen zu erfüllen. Unternehmen sollten deshalb den Akkreditierungsstatus ihres Dienstleisters prüfen, bevor sie einen Vertrag schließen.
Sanktionen in den VAE
Nach dem Kabinettsbeschluss Nr. 106 von 2025 drohen Unternehmen, die zur Nutzung des Systems verpflichtet sind, folgende Verwaltungsstrafen:
- AED 5.000 pro Monat (auch angefangen), wenn das System nicht rechtzeitig eingeführt oder kein ASP beauftragt wird
- AED 100 pro nicht rechtzeitig ausgestellter oder übermittelter elektronischer Rechnung oder Gutschrift, höchstens AED 5.000 pro Monat
- AED 1.000 pro Tag bei verspäteter Meldung von Systemausfällen oder Änderungen der Registrierungsdaten
Daneben drohen abgelehnte Rechnungen und der Verlust des Vorsteuerabzugs beim Käufer, wenn Rechnungen die Anforderungen nicht erfüllen.
Saudi-Arabien: Welle 25
ZATCA hat am 24. Juli 2026 Welle 25 der zweiten Phase (Integrationsphase) angekündigt. Erfasst sind ansässige Steuerpflichtige, deren steuerbarer Umsatz in einem der Jahre 2022, 2023, 2024 oder 2025 SAR 187.500 überstieg. Es ist die erste Welle, die den Umsatz des Jahres 2025 berücksichtigt. Entscheidend ist, ob die Schwelle in einem dieser Jahre überschritten wurde, nicht der aktuelle Umsatz. Die Anbindung muss bis zum 1. Februar 2027 abgeschlossen sein.
| Welle | Umsatzschwelle (SAR) | Frist |
|---|---|---|
| Welle 23 | über 750.000 | 31. März 2026 |
| Welle 24 | über 375.000 | 30. Juni 2026 |
| Welle 25 | über 187.500 | 1. Februar 2027 |
Welle 25 liegt erstmals unter der Schwelle von SAR 375.000 für die verpflichtende Mehrwertsteuerregistrierung. Damit geraten auch freiwillig registrierte Kleinunternehmen in den Anwendungsbereich.
ZATCA benachrichtigt betroffene Steuerpflichtige in der Regel mindestens sechs Monate vor Fristende. Wer in einem der vier Jahre über der Schwelle lag, sollte jedoch nicht auf die Benachrichtigung warten, sondern die Anbindung jetzt planen.
Die technischen Anforderungen der Integrationsphase umfassen:
- Rechnungen als XML-Datei im Format UBL 2.1
- Kryptografischer Stempel, digitale Signatur, UUID und QR-Code je Rechnung
- Anbindung an Fatoora per Schnittstelle (API)
- Freigabe von B2B-Rechnungen durch ZATCA, bevor sie an den Kunden gehen
- Meldung vereinfachter B2C-Rechnungen binnen 24 Stunden
Sanktionen in Saudi-Arabien
Berichten zufolge gelten für Verstöße gegen die Integrationsphase Bußgelder von SAR 5.000 bis SAR 50.000. ZATCA soll bei Erstverstößen zunächst mit Verwarnungen arbeiten und bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwölf Monaten eskalierende Bußgelder verhängen.
Hinweis: Die Sanktionslogik unterscheidet sich: In den VAE sind die Strafen überwiegend zeit- und stückbezogen (pro Monat, pro Rechnung, pro Tag), in Saudi-Arabien werden sie als Bußgeldrahmen mit Eskalation beschrieben. Die Angaben beruhen auf Berichten; maßgeblich sind die offiziellen Beschlüsse.
Worauf Unternehmen mit Geschäft in beiden Ländern achten sollten
- Anwendungsbereich je Land klären. In den VAE zählen Umsatzkategorie (Bruttoumsatz) und Art des Geschäftsvorfalls, in Saudi-Arabien der steuerbare Umsatz der Jahre 2022 bis 2025 im Vergleich zur Schwelle von SAR 187.500.
- Zwei technische Wege einplanen. Eine Lösung für das eine Land ersetzt nicht automatisch die Anbindung im anderen, da Modell und Format unterschiedlich sind.
- Dienstleister in den VAE sorgfältig auswählen. Prüfen Sie den Akkreditierungsstatus und beauftragen Sie rechtzeitig, bei größeren Unternehmen bis zum 30. Oktober 2026.
- Stammdaten bereinigen. Steuer-IDs, Kundendaten und Steuercodes müssen vollständig und korrekt sein, damit die Pflichtfelder beider Systeme befüllt werden können.
- Testphasen nutzen. In den VAE läuft seit dem 1. Juli 2026 eine Pilotphase. In Saudi-Arabien sollten Sie Wochen für Testanbindung und Validierung einplanen.
- Verantwortlichkeiten festlegen. Weisen Sie Steuer, Finanzen, IT und Betrieb klare Rollen zu. Auch Systemausfälle müssen in den VAE rechtzeitig gemeldet werden.
- Rechtliche Prüfung veranlassen. Lassen Sie Anwendungsbereich, Fristen und Verträge mit Dienstleistern für beide Länder prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Reicht eine Softwarelösung für beide Länder?
Nicht automatisch. Die VAE verlangen die Übermittlung über einen akkreditierten Dienstleister im Peppol-Modell, Saudi-Arabien die Anbindung an die Plattform Fatoora. Prüfen Sie, ob Ihr System beide Wege und Formate unterstützt.
Gilt die Pflicht in den VAE auch für das Geschäft mit Privatkunden (B2C)?
Nach aktuellem Stand ist B2C bis auf Weiteres ausgenommen. Erfasst sind Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen sowie Lieferungen an Behörden.
Was gilt für Unternehmen mit weniger als AED 50 Millionen Umsatz?
Für sie gelten spätere Termine: Beauftragung eines Dienstleisters bis zum 31. März 2027, Pflicht ab dem 1. Juli 2027. Die Vorbereitung sollte dennoch jetzt beginnen, da Datenbereinigung und Systemanpassungen Zeit brauchen.
Wie erfahre ich, ob mein saudisches Unternehmen unter Welle 25 fällt?
Prüfen Sie Ihren steuerbaren Umsatz für 2022 bis 2025 gegen die Schwelle von SAR 187.500. Wurde sie in einem der Jahre überschritten, ist Ihr Unternehmen in der Regel erfasst. Gleichen Sie das mit einer möglichen Benachrichtigung durch ZATCA ab, warten Sie sie aber nicht ab.
Wie TME Legal unterstützen kann
TME Legal berät Unternehmen in den VAE und in Saudi-Arabien zu Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung. Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:
- Einordnung von Anwendungsbereich und Fristen in den VAE und in Saudi-Arabien
- Prüfung von Verträgen mit Dienstleistern (ASP) und Softwareanbietern
- Beratung zu Compliance-Prozessen und Verantwortlichkeiten
- Unterstützung bei Rückfragen und Verfahren der Steuerbehörden
- Koordination der Anforderungen für Unternehmen mit Geschäft in beiden Ländern
Wenn Sie prüfen lassen möchten, welche Pflichten und Fristen für Ihr Unternehmen gelten, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben beruhen auf öffentlichen Berichten zum Stand Oktober 2026; Fristen, Leitlinien und Sanktionen der Behörden in den VAE und in Saudi-Arabien entwickeln sich weiter. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung an TME Legal.

