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Internationales Steuerrecht in Dubai

TME Legal

Dubai hat sich trotz globaler, wirtschaftlicher Herausforderungen zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte und Außenhandelspartner im Nahen Osten entwickelt. Politische Stabilität, eine diversifizierte Wirtschaft und eine moderne Infrastruktur machen das Emirat zu einem Magneten für Investitionen und Wachstum. Gleichzeitig erfordert eine präzise, steuerliche Planung besondere Aufmerksamkeit.

Für Privatpersonen, die ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegen, ebenso wie für Unternehmen, die ihre Aktivitäten in den VAE ausweiten, sind Aspekte wie Wegzugbesteuerung, Funktionsverlagerung, Immobilienveräußerungen und die Einhaltung der Ansässigkeitskriterien entscheidend. Nur durch sorgfältige Planung lassen sich steuerliche Risiken minimieren und ein reibungsloser Übergang gewährleisten.

TME Legal begleitet Sie kompetent im internationalen Steuerrecht in Dubai und sorgt dafür, dass Sie rechtlich abgesichert und steuerlich optimal aufgestellt sind.

Unsere Beratungsleistungen im internationalen Steuerrecht in Dubai

Grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Privatpersonen stehen häufig vor komplexen, steuerlichen Fragestellungen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen daher umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen im internationalen Steuerrecht, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

Grenzüberschreitende Steuergestaltung

  • Unterstützung bei Investitionen inländischer Unternehmen im Ausland sowie ausländischer Investoren in den VAE, inklusive geeigneter Finanzierungsstrukturen
  • Beratung bei der Aufnahme und Strukturierung wirtschaftlicher Aktivitäten im Ausland (mit oder ohne eigene Repräsentanz)
  • Rechtssichere Gestaltung von Unternehmenskäufen, Fusionen und Umstrukturierungen mit internationalem Bezug
  • Laufende, steuerliche Beratung internationaler Unternehmensgruppen und Konzerne
  • Strategische Planung internationaler Steuerstrukturen für eine optimale Geschäftsentwicklung
  • Beratung zu den rechtlichen Besonderheiten internationaler Familienunternehmen
  • Prüfung und Optimierung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung steuerlicher Nachteile
  • Unterstützung bei internationalen Erbfällen und Nachfolgeplanungen
  • Steuerliche Beratung beim Wegzug von Privatpersonen und Gesellschaften zur Minimierung rechtlicher und finanzieller Risiken

Verrechnungspreise

  • Prüfung und Festlegung von Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen
  • Beratung zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei Verrechnungspreisen
  • Erstellung und Prüfung der erforderlichen Dokumentation
  • Rechtliche Beratung zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Verrechnungspreise
  • Prävention steuerlicher Korrekturen durch Betriebsprüfungen

Rechts- und steuerberater

Unser Expertenteam

Klare Antworten

Häufig gestellte Fragen zum
Steuerrecht in Dubai

Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai?

Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Eine Verlängerung oder ein neues Abkommen wurde bislang nicht unterzeichnet. Deutsche Staatsangehörige und in Deutschland ansässige Unternehmen sollten daher grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen besonders sorgfältig prüfen und planen, um Doppelbesteuerung und unvorhersehbare steuerliche Belastungen zu vermeiden.

Werden ausländische Arbeitnehmer in Dubai besteuert?

In den VAE wird auf das Einkommen natürlicher Personen keine Steuer erhoben. Ausländische Arbeitnehmer unterliegen daher weder der Einkommensteuerpflicht noch den damit verbundenen Meldepflichten. Diese steuerliche Rahmenbedingung macht Dubai besonders attraktiv für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland.

Werden Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland versteuert?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grundsätzlich dem Besteuerungsrecht des Landes, in dem die Immobilie liegt – in diesem Fall Dubai. In Deutschland wären diese Einkünfte daher steuerfrei.

Allerdings greift der sogenannte Progressionsvorbehalt: Die Mieteinnahmen selbst werden nicht besteuert, fließen jedoch in die Berechnung des individuellen Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen ein. Dies kann zur Folge haben, dass sich der Steuersatz auf andere Einkünfte erhöht.

Wie viel Steuern zahlt man in Dubai?

In Dubai besteht eine im internationalen Vergleich niedrige Steuerbelastung. Die Körperschaftsteuer für Unternehmen beträgt 9 %, während die Mehrwertsteuer (VAT) mit 5 % ebenfalls moderat ausfällt. Auf persönliches Einkommen wird grundsätzlich keine Steuer erhoben. Ebenso unterliegen Schenkungen, Erbschaften und Kapitalerträge in der Regel keiner Besteuerung.

Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Wirtschaftszweige. So sind Banken sowie Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie besonderen steuerlichen Regelungen unterworfen, die je nach Einzelfall Steuerlasten von bis zu 55 % vorsehen können.

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