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Miet- und Immobilienrecht in Dubai

TME Legal

Der Immobilienmarkt in Dubai zählt zu den weltweit attraktivsten Investitionsstandorten, denn er bietet Unternehmen, Investoren und Privatanlegern ein breites Spektrum an unterschiedlichen Immobilien an – von modernen Büroimmobilien über stilvolle Apartments bis hin zu exklusiven Luxusvillen.

Trotz dieser Attraktivität haben die Vereinigten Arabischen Emirate beschlossen, ein engmaschiges, transparentes Regelwerk zu etablieren, das sämtliche Aspekte rund um Erwerb, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien festhält. Ohne fundierte Kenntnisse rund um das Immobilienrecht in Dubai sowie fachkundige juristische Beratung lassen sich rechtliche und finanzielle Risiken nur schwer einschätzen und vermeiden.

TME Legal ist daher Ihr idealer Ansprechpartner vor Ort. Als deutschsprachige Anwaltskanzlei begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Transaktionsprozess – vom ersten Due Diligence bis zur endgültigen Eigentumsübertragung. Wir bieten Ihnen stets eine rechtssichere Beratung im Immobilien- und Mietrecht in Dubai.

Unsere Beratungsleistungen im Miet- und Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen fundierte rechtliche Beratung und umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilien in Dubai.

Wohneigentumsrecht und Immobilientransaktionen

Im Wohneigentumsrecht und bei Immobilientransaktionen in Dubai kommt es auf rechtliche Präzision an. Wir helfen Ihnen daher, Risiken zu minimieren, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Immobiliengeschäfte sicher und erfolgreich abzuwickeln:

  • Juristische Beratung bei Kauf, Verkauf und Erwerb von Wohnungen, Villen und Grundstücken
  • Prüfung von Eigentumsrechten, Grundbucheinträgen sowie bestehenden Belastungen
  • Durchführung rechtlicher Due Diligence, Vertragsverhandlung und notarielle Begleitung
  • Unterstützung bei behördlichen Vorgängen beim Dubai Land Department (DLD) inklusive aller Genehmigungen
  • Begleitung zu Notarterminen und Eigentumsübertragungen
  • Sicherstellung der Einhaltung lokaler Bestimmungen und belastbarer Rechtsverhältnisse

Mietrechtliche Beratung

Wir unterstützen Mieter und Vermieter bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung von Mietverhältnissen in Dubai. Unsere Beratung beinhaltet insbesondere:

  • Prüfung und Analyse bestehender Mietverträge für Mieter und Vermieter
  • Vertretung bei mietrechtlichen Streitigkeiten und Konfliktlösung
  • Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Real Estate Regulatory Agency (RERA)

Gestaltung von Miet- und Kaufverträgen und Registrierung von Wohnrechten

Eine präzise und rechtssichere Gestaltung von Miet- und Kaufverträgen ist entscheidend, um rechtliche und finanzielle Risiken von Immobiliengeschäften in Dubai zu minimieren. Wir begleiten Sie dabei umfassend bei:

  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Miet- sowie Kaufverträgen, inklusive Off-Plan-Modelle
  • Gestaltung von Vereinbarungen mit Bauträgern, Maklern, Dienstleistern sowie Treuhand- und Escrow-Verträgen
  • Unterstützung bei der Registrierung von Eigentums- und Wohnrechten beim DLD und bei der Treuhandverwaltung

Rechts- und steuerberater

Unser Expertenteam

Klare Antworten

Häufig gestellte Fragen zum
Miet- und Immobilienrecht in Dubai

Welche Rechte stehen einem Mieter in Dubai zu?

Mieter in Dubai genießen gesetzlich verankerte Rechte, die sie vor übermäßigen Mietsteigerungen schützen und eine ordnungsgemäße Instandhaltung der gemieteten Räumlichkeiten gewährleisten. Grundsätzlich besteht Anspruch auf einen schriftlichen Mietvertrag, der sämtliche Vereinbarungen und Pflichten klar regelt. Zu den Verpflichtungen des Mieters zählen die fristgerechte Entrichtung der Miete sowie die sorgfältige Nutzung der Immobilie.

Auf welche Weise erfolgt die Mietzahlung in Dubai?

Die Mietzahlung in Dubai erfolgt üblicherweise mittels Bankschecks oder Überweisungen. Viele Vermieter bevorzugen weiterhin die Scheckzahlung, wobei die Miete häufig in mehreren Raten geleistet wird. In der Praxis sind bis zu vier Schecks pro Jahr üblich. Die konkreten Zahlungsmodalitäten, einschließlich Fälligkeitstermine und Anzahl der Raten, werden vertraglich eindeutig festgelegt.

Können Ausländer Immobilien in den VAE erwerben und erhalten sie das volle Eigentumsrecht?

Ja, ausländische Investoren sind berechtigt, Immobilien in den VAE zu erwerben, insbesondere in ausgewiesenen Freehold-Gebieten, in denen volles Eigentumsrecht übertragen wird. Aufgrund der Komplexität des Immobilienmarktes in Dubai ist jedoch fachkundige rechtliche Beratung unerlässlich, um Risiken sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur zu minimieren.

Welche Kosten sind mit dem Erwerb einer Immobilie in den VAE verbunden?

Neben dem Kaufpreis fallen zusätzliche Kosten an, darunter Übertragungsgebühren an die zuständigen Behörden, Maklergebühren für bestehende Immobilien (bei Off-Plan-Immobilien entfällt häufig eine zusätzliche Maklerprovision), Bankgebühren bei Finanzierung über Hypotheken sowie Verwaltungsgebühren des Bauträgers.

Ermöglicht der Immobilienerwerb ein Aufenthaltsvisum in den VAE?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Investoren auf Grundlage ihres Immobilienbesitzes ein Aufenthaltsvisum beantragen. Die Dauer des Visums richtet sich nach dem Wert der Immobilie und weiteren Kriterien. Beispielsweise berechtigt ein Immobilieninvestment ab AED 750.000 zur Beantragung eines Visums, während bei einem Wert von AED 2.000.000 ein zehnjähriges Aufenthaltsvisum möglich ist.

Können ausländische Eigentümer ihre Immobilien in den VAE vermieten?

Ja, die Vermietung durch ausländische Eigentümer ist gestattet. Voraussetzung ist die Eröffnung eines lokalen Bankkontos oder die Bevollmächtigung einer dritten Person zur Entgegennahme der Mietzahlungen. Die Vollmacht sollte sorgfältig erstellt und notariell beglaubigt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Steuern oder Gebühren fallen beim Verkauf einer Immobilie in den VAE an?

In den VAE existiert keine klassische Kapitalertragsteuer. Dennoch entstehen Gebühren im Rahmen des Verkaufsprozesses, darunter die Übertragungsgebühr in Höhe von 4 % des Immobilienwertes sowie Verwaltungsgebühren.

Wie werden Mieteinnahmen aus Immobilien in den VAE im Heimatland des Eigentümers behandelt?

In den VAE unterliegen Mieteinkünfte keiner Besteuerung. Eine Steuerpflicht kann jedoch im Wohnsitzland des Eigentümers entstehen. Wir bieten hierzu eine individuelle steuerrechtliche Beratung, um die rechtlichen Auswirkungen in Ihrem Heimatland zu klären.

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