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Projektleiter mit Schutzhelmen auf einer Baustelle – Saudisierung im Projektmanagement

Autor

Sebastian Luermann

Sebastian Lürmann

Oktober 2026 – Saudi-Arabien – Compliance

Das saudische Ministerium für Personalwesen und soziale Entwicklung (HRSD) hat gemeinsam mit dem Ministerium für Gemeinden und Wohnungswesen im August 2026 beschlossen, die Saudisierungsquote für Berufe im Projektmanagement im Privatsektor auf 70 Prozent anzuheben. Die Vorgabe gilt ab dem 14. Februar 2027; bis dahin haben Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um ihre Belegschaft anzupassen.

Betroffen sind private Unternehmen, die mindestens drei Beschäftigte in den erfassten Projektmanagement-Berufen einsetzen. Wer die Quote nach Ablauf der Übergangsfrist nicht erfüllt, muss mit regulatorischen Sanktionen und Beschränkungen rechnen.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Vorgabe regelt, welche Berufe erfasst sind, wie die Quote berechnet wird und welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten.

Die Vorgabe im Überblick

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

PunktAngabe
Zuständige StellenHRSD in Partnerschaft mit dem Ministerium für Gemeinden und Wohnungswesen
Vorgeschriebene Quote70 Prozent Saudis in den erfassten Berufen
AnwendungsbereichPrivate Unternehmen mit mindestens 3 Beschäftigten in den erfassten Berufen
Beschluss13. August 2026
Übergangsfrist6 Monate
Beginn der Umsetzung14. Februar 2027

Welche Berufe sind erfasst?

Die Regelung betrifft drei Berufsbezeichnungen im Projektmanagement:

  • Projektmanagement-Manager (مدير إدارة مشاريع)
  • Projektmanagement-Ingenieur (مهندس إدارة مشاريع)
  • Projektmanagement-Spezialist (أخصائي إدارة مشاريع)

Entscheidend ist die registrierte Berufsbezeichnung der Beschäftigten. Unternehmen sollten deshalb prüfen, wie ihre Mitarbeiter derzeit in den Behördensystemen klassifiziert sind.

So wird die Quote berechnet

Der Prozentsatz bemisst sich nach der Gesamtzahl der Beschäftigten, die in den erfassten Projektmanagement-Berufen tätig sind. Ein Beispiel aus dem Leitfaden des Ministeriums: Beschäftigt ein Unternehmen fünf Personen in den erfassten Berufen, ergeben 70 Prozent rechnerisch 3,5. Aufgerundet sind vier saudische Beschäftigte erforderlich.

Das Beispiel zeigt, dass ein Wert von 3,5 aufgerundet wird. Wie Bruchteile unter 0,5 behandelt werden, sollte anhand des Leitfadens geprüft werden, bevor die Personalplanung abgeschlossen wird.

Hinweis: Stand 29. September 2026 verbleiben bis zum 14. Februar 2027 noch rund viereinhalb Monate. Rekrutierung und Einarbeitung saudischer Fachkräfte im Projektmanagement brauchen Vorlauf.

Einordnung: Teil einer breiteren Lokalisierungswelle

Die Vorgabe reiht sich in eine Reihe von Saudisierungsmaßnahmen des Ministeriums ein. Zuletzt hat das HRSD bereits für Beschaffungsberufe eine Quote von 70 Prozent eingeführt und deren Umsetzung begonnen. Unternehmen mit Geschäft in Saudi-Arabien sollten daher damit rechnen, dass weitere Berufsgruppen folgen.

Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung

Nach Ablauf der Übergangsfrist können bei Nichteinhaltung regulatorische Sanktionen und Beschränkungen verhängt werden. Welche Maßnahmen konkret drohen, ergibt sich aus dem Leitfaden des Ministeriums und den allgemeinen Regeln des Saudisierungssystems. Unternehmen sollten die Vorgaben daher frühzeitig prüfen und nicht erst zum Stichtag reagieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Beschäftigte und Berufsklassifikationen prüfen. Stellen Sie fest, welche Mitarbeiter derzeit in den drei erfassten Berufen registriert sind. Maßgeblich ist die registrierte Berufsbezeichnung.
  • Schwelle und Bedarf berechnen. Ermitteln Sie, ob Sie mit mindestens drei Beschäftigten in den erfassten Berufen unter die Regelung fallen und wie viele saudische Beschäftigte für die Quote von 70 Prozent erforderlich sind.
  • Personalplanung vor dem 14. Februar 2027 abschließen. Planen Sie Rekrutierung, Nachbesetzung und Einarbeitung so, dass die Quote zum Beginn der Umsetzung erfüllt ist.
  • Berufsklassifikationen korrekt pflegen. Achten Sie darauf, dass die Berufsbezeichnungen in den Behördensystemen zur tatsächlichen Tätigkeit der Mitarbeiter passen.
  • Auswirkungen auf Projekte und Verträge bewerten. Prüfen Sie, wie sich Änderungen in den Projektteams auf laufende Projekte, Kundenverträge und Unterauftragnehmer auswirken.
  • Rechtliche Prüfung veranlassen. Lassen Sie Ihre Belegschaft und die erforderlichen Maßnahmen vor Ablauf der Übergangsfrist rechtlich prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Vorgabe auch für ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung in Saudi-Arabien?

Die Vorgabe richtet sich an Betriebe des Privatsektors in Saudi-Arabien. Ob und wie sie ein ausländisches Unternehmen mit lokaler Niederlassung oder Tochtergesellschaft erfasst, hängt von der Registrierung der Beschäftigten und der Einstufung im Einzelfall ab.

Was gilt bei weniger als drei Beschäftigten in den erfassten Berufen?

Nach den vorliegenden Informationen gilt die Vorgabe für Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten in den erfassten Berufen. Bei weniger Beschäftigten greift sie demnach nicht. Ein Personalaufbau kann die Schwelle jedoch überschreiten, daher sollte die Entwicklung im Blick bleiben.

Wann beginnt die Umsetzung?

Der Beschluss wurde im August 2026 bekannt gegeben. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten beginnt die Umsetzung am 14. Februar 2027.

Betrifft die Quote alle Projektmanagement-Mitarbeiter eines Unternehmens?

Nein. Erfasst sind nur Beschäftigte in den drei genannten Berufsbezeichnungen. Maßgeblich ist die registrierte Berufsbezeichnung.

Wie TME Legal unterstützen kann

TME Legal berät Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Saudi-Arabien zu arbeitsrechtlichen Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit der Saudisierung. Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:

  • Prüfung der aktuellen Belegschaft und der registrierten Berufsklassifikationen
  • Berechnung des Bedarfs an saudischen Beschäftigten
  • Beratung zur Personalplanung innerhalb der Übergangsfrist
  • Anpassung von Arbeitsverträgen und Stellenprofilen
  • Unterstützung im Austausch mit den zuständigen Behörden

Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob und in welchem Umfang die neue Vorgabe Ihr Unternehmen betrifft, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben beruhen auf öffentlichen Berichten zum Stand September 2026; Vorgaben und Umsetzungspraxis des HRSD entwickeln sich weiter. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung an TME Legal.